Weg mit dem Straßenausbaubeitragsgesetz

DIE LINKE. Treptow-Köpenick

Der rot-rote Senat hat 2006 das Straßenausbaubeitragsgesetz eingeführt. Ein Grund war damals Berlins Klage vor dem Bundesverfassungsgericht auf finanzielle Unterstützung durch den Bund und die anderen Länder. Da bis auf Baden-Württemberg alle Bundesländer solche Gebühren erheben, waren die Erfolgsaussichten ohne ein entsprechendes Gesetz gering. Denn wer Geld von den anderen Ländern haben will, darf nicht auf Einnahmen verzichten, die diese erzielen. Die Klage scheiterte dennoch.

 

Der Verwaltungsaufwand zur Erhebung der Straßenausbaubeitragsgebühren ist immens und angesichts der tatsächlich erzielbaren Einnahmen völlig unverhältnismäßig. Wichtige Investitionen in die Infrastruktur, zum Beispiel Baumaßnahmen der Wasserbetriebe oder der Ausbau des Radwegenetzes, werden blockiert oder verzögern sich um Jahre und sollen auch dann von den Anwohnerinnen und Anwohnern bezahlt werden, wenn sie nicht in ihrem Interesse sind. Letztlich werden sie sogar dann zur Kasse gebeten, wenn sich ihre Lebensqualität und der Wert ihres Grundstücks vermindern, etwa weil die Anliegerstraße zur Durchfahrtsstraße ausgebaut wird.

 

Zwar ist es durch Ausführungsvorschriften gelungen, Details zu verbessern: So wurden die Beteiligungsformen präzisiert und die Kosten für Straßenbeleuchtung werden nicht mehr umgelegt. Uns reicht das aber nicht aus.

 

Bedenken gab es auch schon bei der Einführung des Gesetzes. Sie wurden wegen der Klage in Karlsruhe hingenommen, andere Probleme haben sich erst im Gesetzesvollzug herausgestellt. Bei der Aufhebung des Straßenausbaubeitragsgesetzes durch das Abgeordnetenhaus muss gründlich gearbeitet werden. Es ist zu regeln, wie mit den Einnahmevorgaben für die Bezirke und mit den bereits bezahlten Straßenausbaubeiträgen verfahren wird.

 

Wir korrigieren uns: Weg mit dem Straßenausbaubeitragsgesetz!

Der rot-rote Senat hat 2006 das Straßenausbaubeitragsgesetz eingeführt. Ein Grund war damals Berlins Klage vor dem Bundesverfassungsgericht auf finanzielle Unterstützung durch den Bund und die anderen Länder. Da bis auf Baden-Württemberg alle Bundesländer solche Gebühren erheben, waren die Erfolgsaussichten ohne ein entsprechendes Gesetz gering. Denn wer Geld  von den anderen Ländern haben will, darf nicht auf Einnahmen verzichten, die diese erzielen. Die Klage scheiterte dennoch.

Der Verwaltungsaufwand zur Erhebung der Straßenausbaubeitragsgebühren ist immens und angesichts der tatsächlich erzielbaren Einnahmen völlig unverhältnismäßig. Wichtige Investitionen in die Infrastruktur, zum Beispiel Baumaßnahmen der Wasserbetriebe oder der Ausbau des Radwegenetzes, werden blockiert oder verzögern sich um Jahre und sollen auch dann von den Anwohnerinnen und Anwohnern bezahlt werden, wenn sie nicht in ihrem Interesse sind. Letztlich werden sie sogar dann zur Kasse gebeten, wenn sich ihre Lebensqualität und der Wert ihres Grundstücks vermindern, etwa weil die Anliegerstraße zur Durchfahrtsstraße ausgebaut wird.

Zwar ist es durch Ausführungsvorschriften gelungen, Details zu verbessern: So wurden die Beteiligungsformen präzisiert und die Kosten für Straßenbeleuchtung werden nicht mehr umgelegt. Uns reicht das aber nicht aus.

Bedenken gab es auch schon bei der Einführung des Gesetzes. Sie wurden wegen der Klage in Karlsruhe hingenommen, andere Probleme haben sich erst im Gesetzesvollzug herausgestellt. Bei der Aufhebung des Straßenausbaubeitragsgesetzes durch das Abgeordnetenhaus muss gründlich gearbeitet werden. Es ist zu regeln, wie mit den Einnahmevorgaben für die Bezirke und mit den bereits bezahlten Straßenausbaubeiträgen verfahren wird.

Wir korrigieren uns: Weg mit dem Straßenausbaubeitragsgesetz!

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