Strafe für den Bezirk Treptow-Köpenick

Angeblich weil der Bezirk Treptow-Köpenick kein Personalabbaukonzept vorgelegt habe, verhängten SPD und CDU im Hauptausschuss eine Strafzahlung in Höhe von 100.000 Euro. Ob und wie die Bestrafung erfolgt, wollte Carsten Schatz vom Senat wissen.

Angeblich weil der Bezirk Treptow-Köpenick kein Personalabbaukonzept vorgelegt habe, verhängten SPD und CDU im Hauptausschuss eine Strafzahlung in Höhe von 100.000 Euro. Ob und wie die Bestrafung erfolgt, wollte Carsten Schatz vom Senat wissen. Antwort: Erst mal gar nicht, vielleicht aber später. Der Personalabbau trifft den Bezirk jedenfalls schlimmer als dieses wohl eher für die Medien inszenierte Manöver.


Nicht behandelte Mündliche Anfrage Nr. 27
des Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE)

aus der 41. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 16. Januar 2014 und Antwort

Haushaltsstrafe umgesetzt?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre nicht erledigte Mündliche Anfrage gemäß § 51 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses wie folgt:

Frage: Hat der Bezirk Treptow-Köpenick die von den Koalitionsfraktionen im Hauptausschuss beschlossene pauschale Minderausgabe in Höhe 100.000 Euro im Kopfkapitel des Bezirksbürgermeisters untersetzt und wenn ja, wie?

Antwort: Der Bezirk hatte im Gegensatz zu anderen betroffenen Bezirken zeitnah kein Personalabbaukonzept vorgelegt.

Vor diesem Hintergrund hat der Hauptausschuss im Rahmen der Haushaltsberatungen der Bezirkspläne (51. Sitzung am 29. November 2013) folgenden Beschluss gefasst:

„Im Bezirkshaushaltsplan des Bezirks Treptow-Köpenick ist der Haushaltsansatz 2014 im Kapitel 33 00 – Bezirksbürgermeister/in -, Titel 972 03 - pauschale Minderausgabe - mit 100.000. Euro zu veranschlagen.

Als Ausgleich werden die pauschalen Mehrausgaben (Titel 971 01) im Kapitel 45 00 - Allgemeine Finanzange-legenheiten - angepasst und qualifiziert gesperrt. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Basiskorrektur.“

Nunmehr ist es Aufgabe des Bezirks, den genannten Betrag im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2014 auszugleichen. Er ist nicht verpflichtet, dieses zu einem be-stimmten Termin im Laufe des Haushaltsjahres der Senatsverwaltung für Finanzen gegenüber zu berichten.

Die Senatsverwaltung für Finanzen wird den Betrag am Jahresende im Rahmen der Basiskorrektur absetzen.

Berlin, den 21. Januar 2014

In Vertretung

Klaus Feiler

Senatsverwaltung für Finanzen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Jan. 2014)

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