Schatz: Senat rechnet offenbar selbst nicht mehr mit BER-Eröffnung

Auf Anfrage von Carsten Schatz teilt der Senat mit, dass derzeit keine Gefährdungen des Flora-Fauna Habitat-Gebietes in der Müggelseeregion absehbar seien. Ob und inwieweit Gefährdungen durch den künftigen Flugbetrieb eintreten und daher entsprechende Maßnahmen zu veranlassen seien, lasse sich erst nach Inbetriebnahme des BER beurteilen.

Die vorgesehene Flugroute im Südosten der Stadt durchkreuzt das Flora-Fauna Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) in der Müggelseeregion, indem selbstverständlich auch Vögel zu Hause sind.

Auf Anfrage von Carsten Schatz teilt Staatsekretär Christian Gaebler mit, dass nach derzeitigem Kenntnisstand keine Gefährdungen des FFH-Gebietes in der Müggelseeregion absehbar seien. Ob und inwieweit Gefährdungen durch den künftigen Flugbetrieb eintreten und daher entsprechende Maßnahmen zu veranlassen seien, lasse sich erst nach Inbetriebnahme des Flughafens Berlin-Brandenburg beurteilen.

"Typisch Senat ", findet der Treptow-Köpenicker Abgeordnete Carsten Schatz (DIE LINKE), "erstmal zur Festlegung des Flugregimes schweigen und über mögliche Konsequenzen nach Eintritt des Schadens nachdenken ". Dabei könnte Vogelschlag massive Eingriffe in den Naturraum erforderlich machen: Etwa die Beseitigung von Röhricht am Ufer, die vogelunattraktive Änderung der Zusammensetzung der Gehölze und der Linien- und Höhenführung (Uferböschung). Letztlich bliebe der Naturschutz auf der Strecke und damit der Status als FFH-Gebiet. "Offenbar rechnet der Senat selbst nicht mehr mit einer Eröffnung des BER, sonst hätten die Vorarbeiten längst beginnen müssen, bevor Schaden für Mensch und Natur eintritt", so Schatz abschließend.

Schriftliche Anfrage

Frage 1: Was unternimmt der Senat unter Beachtung geltender Gesetze und Verordnungen, damit die Müggelseeregion als Flora-Fauna Habitat-Gebiet (FFH) ihren Schutzstatus behält, der durch den geplanten Flugbetrieb erheblich gefährdet ist?

Frage 2: Welche Maßnahmen plant der Senat zur Verhinderung von Vogelschlägen, wenn der künftige Flugverkehr des BER auf den bislang vorgesehen Flugrouten verläuft, und wie vertrügen sich diese ggf. mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege des FFH?

a. Ist insbesondere vorgesehen, Röhricht am Ufer zu beseitigen?

b. Ist des Weiteren vorgesehen, die derzeitige Zusammensetzung der Gehölze in vogelunattraktive Gehölze zu verändern?

c. Linienführung als auch der Höhenführung (Uferböschungen) zu verändern?

d. Welche weiteren Maßnahmen zu hier ggf. beabsichtigten Vogelvergrämungen sind vorgesehen?

Antwort zu 1 und 2: Gefährdungen des Flora-Fauna Habitat-Gebietes in der Müggelseeregion sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht absehbar. Ob und inwieweit Gefährdungen durch den künftigen Flugbetrieb eintreten und daher entsprechende Maßnahmen zu veranlassen sind, lässt sich erst nach Inbetriebnahme des Flughafens Berlin-Brandenburg beurteilen.

Berlin, den 01. April 2014

In Vertretung

C h r i s t i a n  G a e b l e r

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

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