Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) beschlossen

"Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz gilt nur für den Bereich des Privatrechts und für die Arbeitswelt, aber nicht für den öffentlich-rechtlichen Bereich. Ich finde, das ist nicht richtig. Wir müssen hier endlich Rechtssicherheit für Menschen schaffen, die diskriminiert werden. Deshalb machen wir dieses Gesetz.", sagt Carsten Schatz.

60. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 04. Juni 2020

Zu Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) (Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Carsten Schatz (LINKE):

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Nach diesem Ausfall eben bin ich stolz darauf, mit einem „Black-Lives-Matter“-Sticker hier vor Ihnen zu stehen.

Ich finde, diese Rede eben war beschämend und dieses Hauses unwürdig, aber die Entscheidung darüber werden die Wählenden bei der nächsten Wahl sicher fällen.

Lieber Herr Dregger! Ich will gerne darauf eingehen, weshalb wir finden, dass dieses Gesetz notwendig ist. Ich will mich eines Satzes, einer Formulierung aus Ihrer Rede bedienen: Sie sagten, der Mensch im Görlitzer Park war – Zitat: – „erkennbar afrikanischen Ursprungs“. Aus zwei Gründen ist das, finde ich, eine rassistische Zuschreibung.

Sie werden mit mir nicht ernsthaft in die Debatte gehen, dass Willem de Klerk ein Afrikaner ist – ein weißer Afrikaner. Was Sie meinen, war ein Menschen anderer Hautfarbe, schwarzer Hautfarbe. Und das in diese Zuschreibung zu bringen, finde ich, zeigt ein Vorurteil, einen Umgang mit einem Vorurteil, über den wir tatsächlich ins Gespräch kommen müssen. Deshalb ist dieses Landesantidiskriminierungsgesetz notwendig.

Es zerrt eben nicht, wie Sie gesagt haben, jeden Menschen vor Gericht, der diskriminiert, sondern macht einen Algorithmus auf, wo es um Vorurteile geht, um diskriminierende Äußerungen, mit denen Menschen herabgesetzt werden. – Keine Zwischenfragen, vielen Dank!

Ich glaube, genau deshalb ist dieses Gesetz notwendig, und Sie haben es hier noch mal illustriert.

Im Übrigen bin ich der Meinung – das hätten Sie sicherlich auch noch zu Ende erzählen können –, dass die polizeiliche Maßnahme durch diesen Vorwurf dieses Menschen sicher nicht beendet war. Insofern ist es Quatsch, dieses Argument hier vorzubringen. Wer einer polizeilichen Maßnahme unterliegt, der wird dieser unterliegen, und alles andere wird dann im Nachhinein geklärt werden.

Ihre Glaubwürdigkeit will ich insofern infrage stellen, als ich mich gut daran erinnere, dass wir hier vor einem Jahr oder anderthalb eine Debatte geführt haben über die Aufklärungsbroschüre zum Umgang mit Differenz an der Kita. Ich hatte hier damals das Kinderbuch „Der Hase mit der roten Nase“ zitiert, das in diesem Materialkoffer drin war. Ihre Fraktion hatte beantragt, das alles bloß aus den Kitas herauszuholen, weil das ganz schlimm wäre und die Kinder verderben würde. Ich glaube, es ist sinnvoll, Umgang mit Differenz sehr frühzeitig zu lernen, so wie Sie in hier am Anfang Ihrer Rede erwähnt haben, Herr Dregger.

[Georg Pazderski (AfD): Wie viele Kinder
haben Sie denn?]

Herr Pazderski, nun beruhigen Sie sich doch. Es ist doch in Ordnung. Ganz ruhig; Baldrian.

[Georg Pazderski (AfD): Redet über Kinder wie
der Blinde von der Farbe! So einfach ist das!]

Sicherlich habe ich von Kindern keine Ahnung. – Es mag Ihnen ja irgendwie merkwürdig vorkommen, aber auch Menschen wie ich, die schwul sind, leben in Familien.

Ich kenne Kinder, ich habe in meiner Familie Kinder und habe sogar Umgang mit Kindern. Das mag für Sie erschreckend sein. Meinen Neffen und Nichten lieben mich als ihren Onkel, weil ich ein Netter bin.

Insofern will ich einfach noch mal vier Punkte zu diesem Gesetzentwurf sagen: Hier ist vorgetragen worden, es wäre unnötig, weil es eine Verfassungsbestimmung gebe, und damit wäre alles geklärt. – Artikel 3 unseres Grundgesetzes sagt seit 1949: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. – Noch vor Kurzem hat die Kollegin Jasper-Winter nach dem Gender-Pay-Gap in der Berliner Verwaltung gefragt – noch vor Kurzem. Es steht doch in der Berliner Verfassung; der Verfassungsgrundsatz wird nicht umgesetzt? – Na, Mensch, fällt Ihnen was auf? – Ich glaube: Ja. Wir müssen hier was tun, wir sind in der Umsetzungspflicht.

Zweitens: Es gäbe keine Lücke, mit dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz ist alles geregelt. – Naja, ich sage mal: Das ignoriert die föderale Ordnung unseres Landes. Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz gilt eben nur für den Bereich des Privatrechts und für die Arbeitswelt
– das Arbeitsrecht ist gut –, aber nicht für den öffentlich-rechtlichen Bereich. Ich finde, das ist nicht richtig. Wir müssen hier endlich Rechtssicherheit für Menschen schaffen, die diskriminiert werden. Die gibt es. – Zahlen darüber, Herr Dregger, gibt es genug, Frau Kitschun hat darauf hingewiesen, von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Aber es gibt hier von genug Antidiskriminierungsverbänden Zahlen. Ich verweise beispielsweise auch auf die Situation von Schülerinnen und Schülern an der Berliner Schule – da gab es erst wieder kürzlich eine aktuelle Studie, die Diskriminierungserfahrungen aufgrund geschlechtlicher Identität oder sexuelle Orientierung untersucht hat. Auch da viele Diskriminierungserfahrungen, und auch das ist ein staatlicher Bereich. Deshalb werden wir dieses Gesetz machen, und ich finde, das ist auch gut so.

Drittens: Uns wird hier vorgeworfen: Jetzt kann ja jeder kommen und mit dem Verweis „Oh, ich fühle mich diskriminiert“ staatliches Handeln einschränken. – Das ist Unsinn. In dem Gesetz ist, wie ich vorhin gesagt habe, ein Algorithmus vorgesehen, wie das handhabbar gemacht wird. – Und ja, mit der Vereinbarung zwischen dem Land und dem Hauptpersonalrat geben wir allen beschäftigten Sicherheit, weil wir miteinander lernen, mit einer Gesellschaft, in der Diskriminierung vorkommt, umzugehen. Wir werden sie nicht abschaffen, wir werden umgehen damit. Wir werden alle miteinander lernen. Und das ist genau der Punkt, denn ein Verbot an sich reicht nicht; wir müssen es handlebar machen und müssen Menschen einen Weg aufzeigen, diskriminierendes Verhalten zu verändern.

Viertens: Sie haben uns eine Klageflut prophezeit, eben war auch wieder von den Verbänden die Rede, die sich eine goldene Nase verdienen, weil sie diese Klagen alle begleiten. Ich finde, das läuft am Thema vorbei. Klagefluten wurden beim allgemeinen Gleichstellungsgesetz, beim Landesgleichstellungsgesetz, beim Gesetz zur Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung behauptet – gekommen ist eine Klageflut nie. Weil es übrigens die Anzuhörenden von der Deutschen Polizeigewerkschaft auch in der Anhörung gesagt haben: 2017  25 Beschwerden aufgrund von Diskriminierung, davon sind drei anerkannt worden. Ich finde, das ist ziemlich weit weg von einer – behaupteten – Klageflut.

Sie haben weiterhin hier vorgetragen: Wenn es keine Regelungsgrundlage gebe, weil kein Problem bestehe, dann würde sozusagen kein Gesetz gemacht werden. – Ich kann mich gut erinnern – –  

[Zuruf]

– Das unterliegt nicht Ihrer Beurteilung, wann ich aufhöre. – Ich kann mich gut erinnern: 1994 bei der Reform des Sexualstrafrechts, damals unter der Bundesregierung von Schwarz-Gelb, hatte einer der Anzuhörenden, und zwar der Sachverständige vom BKA, darauf hingewiesen, dass ein mit der neuen Formulierung pönalisierter Bereich überhaupt nicht erforscht sei: ob das gesellschaftlich schwere Auswirkungen haben könnte. – Das hat Ihre Vertreterinnen und Vertreter damals im Bundestag überhaupt nicht angetastet. Das wurde einfach so gemacht. Insofern kommen Sie doch jetzt nicht mit diesem Vorwurf um die Ecke! Der hat Sie damals nicht interessiert, warum heute? – Vielen Dank!