Weiterentwicklung der ISV: Geschichtsdokumentation und Forschung – Bundespolitisches Engagement, Sichtbarkeit im Stadtbild und Studien

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Drucksache 17 / 15 296 - Was unternimmt der Senat konkret, um sich „weiterhin“ auf Bundesebene für die Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen aufgrund von §175 StGB a.F. Verurteilten einzusetzen?

Drucksache 17 / 15 296

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus Lederer und Carsten Schatz (LINKE)

vom 16. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Januar 2015) und Antwort

Weiterentwicklung der ISV: Geschichtsdokumentation und Forschung – Bundespolitisches Engagement, Sichtbarkeit im Stadtbild und Studien

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Was unternimmt der Senat konkret, um sich „weiterhin“ (Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 15. Januar 2015, Drs. 17/1683 i.d.F. der Beschlussempfehlung 17/1991, Punkt c) auf Bundesebene für die Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen aufgrund von §175 StGB a.F. Verurteilten einzusetzen?

2. Welche weiteren Schritte plant der Senat, um sich auf Bundesebene für ein Ende der Diskriminierung von LSBTI* einzusetzen?

Zu 1. und 2.: Der Senat intensiviert derzeit die fachliche Zusammenarbeit mit der Bundesebene, insbesondere mit dem im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend neu eingerichteten Referat 215 für gleichgeschlechtliche Lebensweisen/sexuelle Identitäten. Des Weiteren werden die genannten Anliegen beim jährlich stattfindenden Bund-Ländertreffen der Referentinnen und Referenten für die Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) auf fachlicher Ebene erörtert und abgestimmt.

3. Wie viele Stelen und Denkmäler für LSBTI*- Persönlichkeiten existieren derzeit in Berlin (bitte auflisten nach Bezirken und gewürdigten Persönlichkeiten)?

4. Wie hoch sind die Kosten für die Pflege dieser Denkmäler und aus welchen Mitteln wird diese Pflege und Unterhaltung derzeit bestritten?

5. Welche Beteiligung an diesen Kosten erhofft sich der Senat von den im Bündnis gegen Homophobie engagierten Unternehmen, welche Schritte hat der Senat zur Umsetzung des Abgeordnetenhausbeschlusses (Vgl. a.a.O., unter Frage 1, Punkt f) bereits unternommen oder geplant (um Ausführung wird gebeten) und liegen dem Senat diesbezüglich bereits Rückmeldungen vor bzw. bis wann will der Senat diesen Auftrag des Abgeordnetenhauses umgesetzt haben?

6. Was unternimmt der Senat konkret, um die Sichtbarkeit von LSBTI*-Geschichte im Berliner Stadtbild zu erhöhen? Wie arbeitet der Senat hierfür mit den Bezirken zusammen?

Zu 3. bis 6.: Bekannt sind dem Senat folgende Denkmäler und Stelen, die an Persönlichkeiten erinnern, die sich als Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- oder intergeschlechtliche Menschen in Berlin für die Emanzipationsbewegungen von LSBTI* engagiert haben oder deren Verdienste für das Gemeinwohl in anderer Weise von Bedeutung waren:

Bezirk Kreuzberg-Friedrichshain:
• Gedenkstele Fritz Flato, Kommandantenstr. 63/63 • Gedenkstele und Straßenumbenennung May-Ayim-Ufer

Bezirk Tempelhof-Schöneberg:
• Gedenktafel Rio Reiser, Tempelhofer Ufer 32

Die Kosten für die Pflege können nicht pauschalisiert angegeben werden, da diese insbesondere in Fällen von Beschädigungen entstehen. In Abhängigkeit von der Zuständigkeit werden die Kosten von den Bezirken oder bei gesamtstädtischen Denkmälern von der zuständigen Senatsverwaltung getragen. Im Falle der Gedenkstele Fritz Flato hat der DRK-Landesverband eine Patenschaft übernommen, um das zuständige Bezirksamt zu unterstützen.

Die Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung (LADS) veröffentlicht in Kürze eine Broschüre „Persönlichkeiten in Berlin 1825 bis 2006. Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen“. Darin werden Kurzbiografien von – nach heutiger Definition – dreizehn (schwulen) Männern, neunzehn (lesbischen) Frauen, einer trans- und einer intergeschlechtlichen Person dargestellt, sowie Hinweise zum jeweiligen Forschungsstand und zu Aspekten einer möglichen Würdigung gegeben.

Die Broschüre soll den Gedenktafelkommissionen der Bezirke als Anregung zur Verfügung gestellt werden.

Darüber hinaus unterstützt der Senat anlassbezogen Schritte zur Sichtbarkeit der LSBTI*- Geschichte im Berliner Stadtbild, wenn ein konkretes Bezirksvorhaben vorliegt, z.B. auch durch dessen Vorstellung im Bündnis gegen Homophobie.

7. Welches Ziel hat die geplante Studie zur Lebenssituation von LSBTI*-Jugendlichen in Berlin und welches Erkenntnisinteresse des Senats soll damit befriedigt werden? Welches methodische Vorgehen ist für die Studie vorgesehen und welche finanziellen Mittel werden in welchem Zeitraum dafür bereitgestellt?

8. Hält der Senat andere Studien zu Aspekten der Lebens- und Diskriminierungssituation von LSBTI* nach wie vor nicht für erforderlich?

Zu 7. und 8.: Ziel der geplanten Studie zur Lebenssituation von LSBTI*-Jugendlichen in Berlin ist es, dass eine dringend notwendige Aktualisierung der Daten vorliegt, die zuletzt im Jahre 1999 erfasst wurden, sowie auch die Zielgruppe der trans- und intergeschlechtlichen jungen Menschen unbedingt in die Erhebung aufzunehmen. Die Höhe der Kosten wird derzeit ermittelt.

Zu Frage 8 verweise ich auf die Antwort des Senats auf Frage 1 der Kleinen Anfrage 17/13075.

Berlin, den 04. Februar 2015

In Vertretung Barbara L o t h

Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2015)