Weiterentwicklung der ISV: Geschichtsdokumentation und Forschung – Arbeit des Koordinierungsgremiums

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Drucksache 17 / 15 297 - Auf welche Art und Weise wird der Senat die Verstetigung der Arbeit des Koordinierungsgremiums „Geschichte von Lesben, Schwulen und transgeschlechtlichen Menschen erforschen und dokumentieren“ zukünftig unterstützen?

Drucksache 17 / 15 297

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus Lederer und Carsten Schatz (LINKE)

vom 16. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Januar 2015) und Antwort

Weiterentwicklung der ISV: Geschichtsdokumentation und Forschung – Arbeit des Koordinierungsgremiums

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Auf welche Art und Weise wird der Senat die Verstetigung der Arbeit des Koordinierungsgremiums „Geschichte von Lesben, Schwulen und transgeschlechtlichen Menschen erforschen und dokumentieren“ zukünftig unterstützen (vgl. hierzu und im Folgenden auch den Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 15. Januar, Drs. 17/1683 i.d.F. der Beschlussempfehlung 17/1991, Punkt b, d, e, h und i)?

2. Wie steht der Senat dem im Zwischenbericht des Gremiums festgehaltenen „gewissen Unmut“ angesichts der „Unsicherheit über finanzielle Förderungsmöglichkeiten“ gegenüber?

3. Was unternimmt der Senat, um zu verhindern, dass das Koordinierungsgremium durch das Fehlen finanzieller Mittel weiterhin in seiner Arbeit beschränkt bleibt und in den meisten Themenfeldern nicht mehr als ein „Problembewusstsein“ schaffen kann?

4. Welche Schritte plant der Senat, um seiner Verantwortung für die Geschichtsdokumentation und Forschung nachzukommen (Vgl. Zwischenbericht des Koordinierungsgremiums: „Für die weitere Realisierung und das In-Aussichtstellen von Perspektiven wird insbesondere der Berliner Senat in der Verantwortung gesehen.“), die das Abgeordnetenhaus in seinem bereits zitierten Beschluss vom 15. Januar 2015 betont hat und die Senatorin Dilek Kolat und die Staatssekretärin Barbara Loth anlässlich der Veranstaltung zum 25. Jahrestag des Fachbereichs LSBTI (ehemals: Fachbereich für gleichgeschlechtliche Lebensweisen) am 10.12.2014 im Roten Rathaus bekräftigt haben?

5. Wie steht der Senat im Einzelnen zu den im Zwischenbericht des Gremiums aufgelisteten erforderlichen Maßnahmen (konkret: stärkere Vernetzung zwischen Akteuren; Erstellung einer Übersicht zu Gedenkorten, Webseiten und Museen; Verschlagwortung von historischen Akten/Archivleitfaden) und welche finanziellen Mittel werden für deren Realisierung bereitgestellt?

Zu 1. bis 5.: Die Arbeit des Koordinierungsgremiums „ Geschichte von Lesben, Schwulen und transgeschlechtlichen Menschen erforschen und dokumentieren“ wurde seit der Veröffentlichung des Zwischenberichts im Juni 2014 stetig fortgesetzt. Die Sitzungen des Gremiums finden halbjährlich statt, in 2014 am 10. Februar und 30. Oktober. Dadurch wurde die beabsichtigte Vernetzung vertieft. Die Themen und Fragestellungen des Gremiums, insbesondere die Lebenserfahrungen und die Repression in den 1950er und 1960er Jahren fanden Eingang in Projekten und Forschungsvorhaben verschiedener Institutionen, z.B. in Forschungsvorhaben des Instituts für Zeitgeschichte München, Berlin. Der Name des Gremiums wurde auf Wunsch der Beteiligten und um den tatsächlichen Aktivitäten und Zielen gerecht zu werden, erweitert in „Geschichte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, transund intergeschlechtlichen Menschen erforschen und dokumentieren.

Der Senat hat bereits verstärkt Mittel im Handlungsfeld „Geschichtsdokumentation LSBTI“ im Rahmen der vorhandenen Haushaltsansätze eingesetzt und wird dies im laufenden Haushaltsjahr fortsetzen.

6. Wie stellt der Senat sicher, dass Forscher*innen „unbürokratisch Akteneinsicht bei den betroffenen Institutionen“ (Beschluss des Abgeordnetenhauses, a.a.O., Punkt b und i) erhalten?

7. Welche Unterstützung erhalten Forscher*innen bei der Sichtung von Akten?

8. Welche Möglichkeiten sieht der Senat zum Abbau von Forschungsdesideraten in der Geschichte von LSBTI* – etwa in den neun im Zwischenbericht des Koordinierungsgremiums genannten Themenbereichen – angesichts der „unsichere[n] Finanzierungsaussichten für LSBTI-Forschungsprojekte“? Welchen Beitrag wird der Senat dazu leisten?

Zu 6., 7. und 8.: Unterstützung bei Akteneinsicht gibt der Senat anlassbezogen, wenn sich dies als notwendig erweist. Zum Abbau von Forschungsdesideraten gibt der Senat Anregungen im Rahmen der Kooperation sowie einzelfallbezogene Unterstützung, z.B. in Form von fachlichen Stellungnahmen.

9. Was unternimmt der Senat, um – in Hinblick auf die in der Fachrunde Lesbenforschung des Koordinierungsgremiums festgestellten spezifischen Bedarfe – die Voraussetzungen einer expliziten Berücksichtigung lesbischer und bisexueller Frauen in der Forschung zu schaffen und zu gewährleisten?

10. Was unternimmt der Senat, um die Voraussetzungen einer expliziten Berücksichtigung von transund intergeschlechtlichen Menschen in der Forschung zu schaffen und zu gewährleisten?

Zu 9. und 10.: Die Landesstelle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung (LADS) hat eine Expertise „Aspekte der Erforschung gesellschaftlicher Ausgrenzung und Diskriminierung lesbischer Frauen, mit Schwerpunkt auf Lebenssituationen, Diskriminierungsund Emanzipationserfahrungen in der frühen Bundesrepublik“ beauftragt. Die Expertise wird in Kürze der Öffentlichkeit vorgestellt. Geplant sind Expertisen, die sich mit dem Forschungsstand und -bedarf bezogen auf Lebenssituationen, Diskriminierungsund Emanzipationserfahrungen von Lesben in der DDR beziehen sowie auf Lebenserfahrungen transund intergeschlechtlicher Menschen in den 1950er und 1960er Jahren.

11. Wird der Senat im Jahr 2015 und im Rahmen der Planung für den bevorstehenden Doppelhaushalt Mittel für die Realisierung weiterer Zeitzeug*innen-Interviews im Rahmen des „Archivs der anderen Erinnerungen“ bereitstellen? Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: In welcher Höhe soll dies (hinsichtlich des Doppelhaushalts 2016/17 vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses) aus Sicht des Senats erfolgen und wie viele Interviews können damit realisiert werden? Was ist zur Systematisierung der Ergebnisse dieser Interviews geplant?

Zu 11.: Die Landesantidiskriminierungsstelle fördert im Jahr 2015 ein Projekt, das bei der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld angesiedelt ist. In diesem Rahmen werden 3-4 Interviews durchgeführt. Ein fachlicher Austausch mit der Bundesstiftung und weiteren Institutionen zu Qualitätskriterien und der Systematisierung der Ergebnisse erfolgt darüber hinaus im Rahmen der im März 2014 abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung.

Berlin, den 03. Februar 2015

In Vertretung

Barbara Loth

Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2015)