Weiterentwicklung der ISV: Akzeptanz sexueller Vielfalt in der Pflege und im Alter

,

Drucksache 17 / 15 160 - Was unternimmt der Senat konkret, um das Diversity-Prinzip in Altenhilfe und Pflegediensten gemäß dem Beschluss des Abgeordnetenhauses „zu vertiefen und weiter auszubauen“?

Drucksache 17 / 15 160

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus Lederer und Carsten Schatz (LINKE)

vom 12. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Dezember 2014) und Antwort

Weiterentwicklung der ISV: Akzeptanz sexueller Vielfalt in der Pflege und im Alter

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Was unternimmt der Senat konkret, um das Diversity-Prinzip in Altenhilfe und Pflegediensten gemäß dem Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 18.09.2014 „zu vertiefen und weiter auszubauen“ (Drs. 17/1813)? Welche Kenntnisse liegen dem Senat über den Status quo in diesem Bereich vor?

8. Was unternimmt der Senat zur Etablierung verbindlicher Standards zum Umgang mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Pflegeund Betreuungseinrichtungen?

Zu 1. und 8.: Der Senat hat auf den unterschiedlichsten Ebenen die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, derartiger Diskriminierung entgegenzutreten.

Das Wohnteilhabegesetz (WTG) unterstützt die Ansätze sexueller Vielfalt. So findet sich in § 1 Satz 2 Nummer 3 WTG die Zielsetzung, die kulturelle, religiöse, geschlechtliche und sexuelle Identität und Selbstbestimmung zu wahren. Nach § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 WTG haben die Leistungserbringer sicherzustellen, dass diese genannten Ziele in die Konzeption der Leistungserbringung eingehen und sich deren Umsetzung an diesen Zielen ausrichtet. Die Fragenkataloge der WTGPrüfrichtlinien enthalten hierzu entsprechende Prüffragen (z. B. zur Fortbildungsplanung), die von der Heimaufsicht bei Prüfungen regelmäßig gestellt werden.

Der Berliner Rahmenvertrag gemäß § 79 Abs. 1 SGB XII für Hilfen in Einrichtungen einschließlich Diensten im Bereich Soziales (BRV) enthält in der Präambel folgende Formulierung: „Die Vertragspartner bekennen sich zur kulturellen Vielfalt und zur Unterschiedlichkeit von Identitäten, sexuellen Orientierungen und individuellen Lebensentwürfen und treten allen Formen von Diskriminierung und Gewaltausübung entgegen“. Es ist beabsichtigt, eine eigene Anlage zum Thema in die Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern einzubringen.

In der Zusammenarbeit und dem Zusammenwirken mit Trägern von ambulanten, teilund vollstationären Einrichtungen zur Pflege und Betreuung ist eine derartige Präambel ebenfalls vorgesehen. Die Vertragspartner des Rahmenvertrages für die ambulante Pflege nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI haben sich im Rahmen der laufenden Vertragsverhandlungen ebenfalls auf dieses Bekenntnis in der Präambel verständigt. Der Rahmenvertrag wird zurzeit in der Schiedsstelle nach § 76 SGB XI verhandelt. Er kann erst nach Abschluss des Schiedsstellenverfahrens in Kraft treten. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales strebt die Verankerung derartiger Regelungen auch in den noch nicht laufenden Verhandlungen der Rahmenverträge für die stationäre Pflege nach dem SGB XI an.

Im Zusammenhang mit Prävention und sexuellem Missbrauch hat es Ende 2013 einen Fachtag zu diesen Themenfeldern gegeben, der von der Lebenshilfe und dem Evangelischen Jugendund Fürsorgewerk (EJF) gemeinsam unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und der Verbände organisiert wurde. In der Folge hat die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales von allen Trägern der Behindertenhilfe die aktuellen Konzepte dazu eingefordert, um eine berlinweite Auswertung vornehmen zu können. Letztlich hat es die Lebenshilfe Berlin geschafft, eine trägerübergreifende Berliner Ombudsstelle zum Schutz gegen sexualisierte Gewalt an Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung einzurichten.

2. Bei welchen Pflegeberufen ist das Thema Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt bereits in fest in der Ausbildung enthalten (und in welchen Umfang)? Bei welchen Pflegeberufen ist dies noch nicht der Fall und was unternimmt der Senat, um dieses Thema auch dort zu integrieren?

5. In seiner Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 10. Juni 2014 (Drs. 17/13959) erklärte der Senat, es sei „zu prüfen, inwiefern die Behandlung des Themenfeldes ‚Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität im Alter’ im Kontext eins Moduls ‚Sexualität im Alter’ in den Rahmenplänen als ausreichend differenziert gesehen werden kann“. Zu welchem Ergebnis kam der Senat bei der Prüfung dieses Sachverhalts? Teilt der Senat die Ansicht, dass es sich bei der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität eines Menschen um Persönlichkeitsaspekte handelt, die sich keinesfalls unter dem Bereich der Sexualität subsumieren und abhandeln lassen?

Zu 2. und 5: Diversity ist ein wichtiger Bestandteil in der Berliner Gesundheits-, Krankenund Altenpflege. So ist bedarfsgerechte Pflege bereits jetzt ein zentraler Aspekt in der Ausbildung der Berliner Pflegefachkräfte.

Der Begriff Diversity wird hier allerdings breiter gefasst und beinhaltet neben der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt eine Vielzahl von weiteren Aspekten wie zum Beispiel Kultur, Alter, Geschlecht, Behinderung, Religion. Zur Integration der Thematik in die Ausbildung erfolgte unter anderem die Aufnahme in die Berliner Handreichung zur Ausbildung in der Altenpflege unter dem Titel „Sexualität im Alter“ und die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen zur Sensibilisierung für die besonderen Belange und Lebenssituationen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und transgeschlechtlichen Menschen im Alter in einzelnen Einrichtungen und bei Trägern der Altenpflege.

Es wurden und werden auch weiterhin vom Senat Maßnahmen ergriffen, um die adäquate und bedarfsgerechte Pflege in die theoretische sowie praktische Ausbildung zu integrieren und umzusetzen. Bestrebungen hinsichtlich der Vertiefung des Diversity-Prinzips sind demnach bereits in Gang gesetzt. Die Integration aller Lebensweisen, insbesondere auch im Alter, und damit verknüpft die bedarfsgerechte Pflege, ist ein sehr wichtiges Anliegen. Die Sensibilisierung der Pflegekräfte für die spezifischen Belange ihrer zu Pflegenden und der grundsätzliche Respekt vor unterschiedlichen Lebensformen gehören zur heutigen Pflegeausbildung dazu.

Die Ausbildung erfolgt auf Grundlage des entsprechenden Berufsgesetzes in Verbindung mit der jeweiligen Ausbildungsund Prüfungsverordnung bzw. die Weiterbildung auf Grundlage des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit der jeweiligen Weiterbildungsund Prüfungsverordnung. Die Curricula werden von jeder Ausbzw. Weiterbildungsstätte auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben konzipiert. Die inhaltliche Ausgestaltung des Unterrichts erfolgt in Eigenverantwortung der jeweiligen Schule bzw. Weiterbildungsstätte.

Der Senat teilt die Ansicht, dass sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität im Alter grundsätzlich nicht zwingend im Zusammenhang mit Sexualität im Alter zu betrachten sind. Er ist jedoch auch der Ansicht, dass eine Behandlung des Themenfeldes „Unterschiedlichkeit von Lebensentwürfen homosexueller und heterosexueller Menschen“ im Rahmen des Moduls Sexualität im Alter, so wie es derzeit in den Handreichungen für die Altenpflege vorgesehen ist, nicht ausgeschlossen ist.

3. Wie viele Beschäftigte im Pflegebereich haben in den letzten Jahren an Fortbildungen des Projekts „Jo weiß Bescheid“ teilgenommen? Wie viele Fortbildungsveranstaltungen wurden realisiert?

Zu 3.: Zur Beantwortung der Frage wurde die Projektleitung StandUp – Antidiskriminierungsprojekt der Schwulenberatung Berlin um Stellungnahme gebeten. Diese ist in die Antwort einbezogen. Seit 2011 haben im Rahmen von o. g. Fortbildungen rund 490 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Pflegebereich inkl. Ausbildungsstätten teilgenommen. Die Durchführung der Fortbildungsveranstaltungen wurde durch unterschiedliche Träger wahrgenommen (u. a. Schwulenberatung, Lesbenberatung, Sonntags-Club).

4. Gibt es in Berlin neben dem Projekt „Jo weiß Bescheid“ weitere Fortbildungsmöglichkeiten zum Thema Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt für Beschäftigte im Pflegebereich?

Zu 4.: Über das Bestehen weiterer Fortbildungsmöglichkeiten liegen keine Erkenntnisse vor.

6. Wie „ermutigt“ der Senat Seniorenangebote und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, „ein Bewusstsein für Diversity und sexuelle und geschlechtliche Vielfalt zu schaffen“ (Drs. 17/1813)? Welche „Kooperationen mit Trägern und Projekten“ (ebd.) existieren hierfür?

Zu 6.: Im Kontext des demografischen Wandels und der Alterung der Gesellschaft sind Träger von Seniorenangeboten gehalten, im Grundsatz offen zu sein für Wünsche und Anforderungen, die sich aus der Vielfältigkeit des Alter(n)s ergeben. Grundlage einer modernen Seniorenpolitik muss es sein, die unterschiedlichen Interessen von besonderen Zielgruppen und Lebenslagen im Alter zu berücksichtigen. Dazu gehören u. a. ältere Lesben und Schwule und deren kultursensible Versorgung bei Hilfeund Pflegebedürftigkeit. Über konkrete Kooperationen liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.

In der Behindertenhilfe ist im Rahmen des Berliner Rahmenvertrages gemäß § 79 SGB XII -Präambel– die Förderung sexueller Vielfalt und unterschiedlicher Identitäten beschrieben. Gleiches findet sich wieder in der Präambel zum Wohnteilhabegesetz und in den Leistungsbeschreibungen der Einrichtungen und Dienste. Damit sind die Träger verpflichtet, Informationen an betroffene Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu liefern, die gleichgeschlechtliche Betreuung und Pflege zu sichern, die Prävention vor Gewalt und die Hilfe bei Missbrauch zu sichern. Darüber hinaus gehende Kooperationen oder Vernetzungen sind bislang nicht Bestandteil finanzierter Projekte.

7. Wie ist der Sachstand bezüglich der Berufung von „Trägern mit LSBTI-Kompetenz“ in

a)  den Landesseniorenbeirat?
b)  den Landespflegeausschuss?
c)  den Landesbeirat für Menschen mit Behinderung?

Zu 7. a) bis c): Im Kontext des aktuellen Abstimmungsprozesses zur Novellierung des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes (BerlSenG) gibt es Überlegungen, einen Träger mit LSBTI-Kompetenz als ständiges Mitglied in den Landesseniorenbeirat zu berufen.

Auf der letzten Sitzung des Landespflegeausschuss im Oktober 2014 wurde der Umgang mit der durch das Abgeordnetenhaus beschlossenen Drucksache 17/1652 und der Wunsch nach einer Berufung eines beratenden Mitglieds mit LSBTI-Kompetenz thematisiert. Der Landespflegeausschuss tagt auf Grundlage der geltenden Landespflegeausschuss-Verordnung nicht-öffentlich. Er veröffentlicht keine Protokolle seiner Sitzungen, aber entscheidet über die Veröffentlichung seiner Empfehlungen und Beschlüsse, die unter http://www.berlin.de/sen/soziales/themen/pflege-undrehabilitation/landespflegeausschuss/beschluesse/ einsehbar sind. Eine Empfehlung oder ein Beschluss sind zu o. g. Thematik in der benannten Sitzung noch nicht erfolgt.

In Bezug auf den Landesbeirat für Menschen mit Behinderung wird zurzeit geprüft, ob ein rechtsfähiger gemeinnütziger Verband oder Verein zu deren satzungsmäßigen Aufgaben die Unterstützung der Interessen behinderter Menschen durch Aufklärung und Beratung oder die Bekämpfung der Benachteiligung behinderter Menschen gehört und der zudem über eine „LSBTI-Kompetenz“ verfügt, als stimmberechtigtes Mitglied von den Verbänden und Vereinen zukünftig vorgeschlagen werden könnte oder ob der Kreis der nicht stimmberechtigten Mitglieder des Landesbeirates um eine Vertreterin oder einen Vertreter der Landesstelle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung erweitert werden sollte.

9. Wie sollen die Berliner Leitlinien für Seniorenpolitik bei

a) den Senatsverwaltungen
b) den Bezirksverwaltungen
c) den Pflege-und Betreuungseinrichtungen und
d) den Senior*innen
bekannter gemacht und ihre tatsächliche Berücksichtigung verwirklicht werden?

Zu 9. a) bis d): Zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Leitlinien der Seniorenpolitik hat die für Seniorenpolitik zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales eine ressortübergreifende Facharbeitsgruppe eingerichtet. Diese im halbjährlichen Rhythmus tagende Arbeitsgruppe unterstützt und begleitet den Prozess der Umsetzung und Weiterentwicklung der Leitlinien, der in den fachlich zuständigen Ressorts in jeweils eigener Zuständigkeit erfolgt. Der Landesseniorenbeirat Berlin (LSBB) ist durch personelle Mitwirkung von zwei Vorstandsmitgliedern in der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe des Senats beteiligt. Durch diese vom Senat ausdrücklich gewünschte Einbeziehung wird dem LSBB regelmäßig Gelegenheit gegeben, die Wünsche, Erwartungen und Ergebnisse seiner eigenen Facharbeitsgruppen in den Prozess der Weitentwicklung einzubringen.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales dokumentiert im Rahmen ihres Internetauftritts die im Jahr 2013 verabschiedeten Leitlinien der Seniorenpolitik. Für jede der insgesamt 17 Leitlinien ist eine separate Seite eingerichtet, die neben den Zielen und konkreten Vorhaben des Senats auch die „Aktuelle Entwicklung“ darstellt und regelmäßig fortschreibt.

Die Bezirke werden gemäß Beschluss des Rats der Bürgermeister an der Weiterentwicklung der Leitlinien beteiligt. Das in einer Bezirksstadträtesitzung im Januar 2014 abgestimmte Verfahren sieht vor, dass die für Altenhilfeplanung und Seniorenpolitik zuständigen Amtsleiter regelmäßig die Einladungen und Protokolle der Sitzungen der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe erhalten. Anregungen und Hinweise seitens der Bezirke können somit ständig eingebracht werden. Bei Bedarf ist auch eine direkte Teilnahme der Bezirke möglich.

Ausgehend von der Prämisse, dass die Leitlinien kein fertiges Produkt sind, sondern vielmehr den Ausgangspunkt für weitere, auch öffentliche Diskussionen bilden, hat die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gemeinsam mit dem Landesseniorenbeirat Berlin am 26. September 2014 eine Fachtagung mit dem Thema „Ein Jahr Leitlinien der Seniorenpolitik – Was hat sich getan?" durchgeführt. Mehr als 100 Vertreterinnen und Vertreter aus Senatsund Bezirksverwaltungen, von Organisationen, aus der Politik sowie Seniorinnen und Senioren tauschten sich dazu im Plenum und an sechs Thementischen aus.

10. Auf welche Art und Weise und in welchem Umfang unterstützt der Senat „Träger von Wohnprojekten mit der konzeptionellen Ausrichtung auf die Ansätze von Diversity und Inklusion“ (Drs. 17/1813)?

Zu 10.: Im Rahmen der Prüfung von Wohnprojekten unterstützt und ermuntert der Senat Träger, ihre Konzepte auf diese Ansätze auszurichten.

11. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, im Rahmen seiner „neu ausgerichtete[n] Liegenschaftspolitik“ (ebd.) günstige Immobilien und Grundstücke für entsprechende Wohnprojekte bereitstellen?

Zu 11.: Die bei einer Direktvergabe an einen bestimmten Nutzer zu berücksichtigenden Voraussetzungen und Verfahren sind im Einzelnen im Konzept zur „Transparenten Liegenschaftspolitik“ Rote Nr. 0199 C und 0199 C-1 dargestellt.

12. Wurde das angekündigte „Fact-Sheet“ zu den Ergebnissen der Evaluation des ISV-Beschlusspunkts zur Akzeptanz sexueller Vielfalt im Alter und in der Pflege (vgl. die Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 10. Juni 2014, Drs. 17/13959) inzwischen fertiggestellt und veröffentlicht? Wer sind die Adressat*innen dieses Informationsblatts und welchem Zweck soll es dienen?

Zu 12.: Das Fact-Sheet wurde zum Dezember 2014 fertig gestellt und auf der Webseite der Initiative sexuelle Vielfalt (ISV) veröffentlicht. Die Druckversion wurde zudem aus Anlass der Festveranstaltung „Regenbogenstadt Berlin: 25 Jahre LSBTI-Politik des Senats“ am 10.12.2014 erstmals ausgelegt. Es ist vorgesehen, das Papier im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) zu verbreiten. Es richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit und die Verwaltung sowie Personen, Institutionen, Vereine und weitere Einrichtungen der Zivilgesellschaft, die mit dem Themenfeld befasst sind. Mit dem Fact-Sheet werden wesentliche Ergebnisse der Evaluation der ISV zur AH-Beschlussnummer 7 bekannt gemacht und die Sensibilisierung und Information der Öffentlichkeit gefördert. Fact-Sheet "Akzeptanz sexueller Vielfalt in der Pflege und im Alter"

13. Hat der Landespflegeausschuss das Thema LSBTI* in der Pflege wie vorgesehen (vgl. ebd.) auf seiner Sitzung im Oktober 2014 thematisiert? Wie wurden dort die Entwicklungen der letzten beiden Jahre bewertet und welche Herausforderungen und Probleme bestehen nach wie vor?

Zu 13.: Auf der letzten Sitzung des Landespflegeausschusses im Oktober 2014 wurde das Thema LSBTI auch im Zusammenhang mit den bereits gefassten Beschlüssen des Landespflegeausschusses, wie geplant, thematisiert und über die weitere Behandlung des Themas in kommenden Sitzungen beraten. Der Landespflegeausschuss tagt auf Grundlage der geltenden LandespflegeausschussVerordnung nicht-öffentlich. Der Senat darf insofern keine weiteren Ausführungen hierzu machen.

14. Welche Erkenntnisse und Ergebnisse aus der Gesprächsgruppe „Trans* im Alter“ des Sonntags-Club e.V. liegen dem Senat vor? Welche Schlussfolgerungen zieht er daraus?

Zu 14.: Dem Senat liegt hierzu die Einschätzung des Sonntags-Club e.V. vor. Den Angaben nach hat es sich als ausgesprochen schwer herausgestellt, die Zielgruppe älterer transgeschlechtlicher Menschen anzusprechen und zu erreichen. In der Folge konnte das Angebot nicht weiter umgesetzt werden. Es ist vorgesehen, die Belange dieser Zielgruppe im Rahmen des Runden Tisches Trans- und Intergeschlechtlichkeit, zu dem die LADS regelmäßig einlädt, zu thematisieren.

Berlin, den 29. Dezember 2014

In Vertretung

Dirk G e r s t l e
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2015)