Umsetzung der ISV VI: LSBTTI* in Krisensituationen

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Drucksache 17 / 13 076 - Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus Lederer und Carsten Schatz (LINKE)

Drucksache 17 / 13 076

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus Lederer und Carsten Schatz (LINKE)

vom 20. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Januar 2014) und Antwort

Umsetzung der ISV VI: LSBTTI* in Krisensituationen

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Bezüglich der Verbesserung der Situation von LSBTTI* in Krisensituationen erklärte der Senat im Juli 2012, er teile die kritische Einschätzung des Status quo durch die ISV-Evaluation und prüfe „derzeit das weitere Vorgehen“ (Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 17/10535) – zu welchen Ergebnissen führte diese Prü- fung, welche konkreten Maßnahmen sind daraufhin er- griffen worden, und zu welchen Änderungen der Lage hat dies geführt?

Zu 1.: Das Thema lesbische, schwule, bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI), in Krisensituationen ist nach wie vor Gegenstand des fachlichen Austauschs zwischen dem Fachbereich für gleichgeschlechtliche Lebensweisen der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) und hiermit befassten Einrichtungen und Projekten in Berlin. Wesentliches Ergebnis dieser anlassbezogen Gespräche ist, dass sowohl Einrichtung als auch Finanzierung einer spezifi- schen Unterbringungsmöglichkeit für LSBTI in Krisensituationen insofern eine Herausforderung darstellt. Die Zielgruppe ist ausgesprochen heterogen in Bezug auf Lebensalter, Auslöser und Folgen der Krise sowie Kom- plexität der Krisensituation und den sich daraus ergebenden Anforderungen an eine solche Einrichtung insgesamt. Hierfür liegen unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen vor, die entsprechend verschiedene Finanzierungsformen mit sich bringen.

2. In der Antwort auf die in Frage 1 genannte Kleine Anfrage wurde zudem angekündigt, es seien weitere Fortbildungen zur Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen der Anti-Gewaltprojekte geplant – wie viele dieser Fortbildungen gab es seitdem? Wer hat daran teilgenommen? Werden diese Fortbildungen verstetigt?

Zu 2.: Die geplante Fortbildung zur Sensibilisierung für Mitarbeiterinnen der Unterstützungseinrichtungen im Anti-Gewalt-Bereich fand im November 2012 statt.

Das Thema LSBTI, bzw. die Situation gewaltbetroffener lesbischer Frauen, wird außerdem kontinuierlich von der bei der Berliner Koordinierung bei häuslicher Gewalt (BIG e.V.) angesiedelten Arbeitsgruppe (AG) fachlich begleitet. Ein ggf. entstehender Bedarf, z. B. nach weiterer Fortbildung, wird hier aufgegriffen. Die Jahresplanung der AG für das Jahr 2014 wird im Februar 2014 festgelegt. Der von der AG entwickelte Flyer für lesbische Frauen, die häusliche Gewalt durch ihre Partnerin oder durch die Familie erleiden, wurde flächendeckend und berlinweit verteilt.

3. Zu welchem Ergebnis kam die in der Antwort auf die in Frage 1 genannte Kleine Anfrage angekündigte Prüfung der Möglichkeit der strukturellen Anbindung und der Förderung weiterer Angebote der Krisenhilfe „im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2012/2013 bzw. der Finanzplanung des Landes Berlin ab 2014/2015“? Welche Perspektiven ergeben sich daraus für die Situation von LSBTTI* in Krisensituationen, insbesondere unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über den Doppelhaushalt 2014/2015?

Zu 3.: Ich verweise hierzu auf meine Antwort zu Frage 1. LSBTI können weiterhin die in der Kleinen Anfrage 17/10535 aufgeführten Angebote in Anspruch nehmen.

Berlin, den 26. Februar 2014

In Vertretung

Barbara Loth

Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2014)