TTIP und CETA (V): Regulierung und „regulatorische Harmonisierung“

Drucksache 17 / 13 686 - Wir fragten den Senat, ob er das vorgesehene Verfahren für vereinbar mit dem Subsidiaritätsprinzip hält?

Drucksache 17 / 13 686

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE)

vom 28. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. April 2014) und Antwort

TTIP und CETA (V): Regulierung und „regulatorische Harmonisierung“

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Die Europäische Kommission hat in ihrem Memo zur Verabschiedung des Verhandlungsmandates (MEMO/13/564 v. 14.06.2013) ausgeführt, dass die Anpassung der Regulierungen nicht vollständig in dem Abkommen selbst erfolgen kann. Vielmehr soll hierfür ein institutionalisiertes Verfahren festgelegt werden. Das im Dezember "geleakte" Positionspapier der Europäischen Kommission zum Thema "Regulatory Coherence“ schlägt hierfür einen detaillierten Rahmen von Informationspflichten und Regulationsdialogen sowie die Einrichtung eines Regulierungsrates vor. Diesem Verfahren will die Kommission auch das Recht der Mitgliedstaten unterwerfen. Hält der Senat das vorgesehene Verfahren für vereinbar mit dem Subsidiaritätsprinzip?

2. Hält der Senat diese Bestimmungen vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Verträgen von Maastricht und Lissabon für verfassungsrechtlich unbedenklich?

Zu 1. und 2.: Der Senat begrüßt, dass die Verhandlungspartnerinnen und Verhandlungspartner zu einer engeren Zusammenarbeit der Regulierungs- und Standardisierungsbehörden und -institutionen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) kommen wollen. Eine bessere Abstimmung im Vorfeld der Standardisierungs- und Regulierungsverfahren der Verhandlungspartnerinnen und Verhandlungspartner kann im Ergebnis zur Verringerung oder sogar dem Wegfall von Anpassungskosten der Unternehmen an die Vorgaben des jeweils anderen Marktes führen. Der Senat erwartet nicht, dass ein institutionalisiertes Verfahren der Zusammenarbeit zu Änderungen der Rechtsetzungskompetenzen von EU und Mitgliedstaaten führt. Konkrete Entwürfe für Verfahrensvorschriften für die regulatorische Zusammenarbeit liegen dem Senat nicht vor. Eine weitergehende Bewertung ist dem Senat daher gegenwärtig nicht möglich.

3. Welche Anforderung entspringen hieraus ggf. für eine Beteiligung der Länder

  • bei den laufenden Verhandlungen über das TTIP?
  • imspäterenRatifizierungsverfahren?

Zu 3.: Der Senat geht davon aus, dass die Bundesregierung die Länder auch über den Fortgang der Verhandlungen zur regulatorischen Zusammenarbeit angemessen informieren wird und dass das Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) als ein gemischtes Abkommen der Ratifizierung auch durch die Mitgliedstaaten bedarf.

4. Hält der Senat vor diesem Hintergrund eine Überarbeitung der Regularien für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in EU-Angelegenheiten (Grundgesetz, Integrationsverantwortungsgesetz, Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union, Bund-Länder-Vereinbarung v. 10.06.2010) für erforderlich?

Zu 4.: Der Senat erwartet nicht, dass die regulatorische Zusammenarbeit im Rahmen des TTIP einen Anpassungsbedarf bei den Regelungen der institutionellen Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in EU- Angelegenheiten nach sich zieht. Eine rechtliche Bewer- tung kann erst auf der Grundlage konkreter Regelungsentwürfe erfolgen.

Berlin, den 09. Mai 2014

In Vertretung

Guido Beermann
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2014)

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