Illegale Abfallentsorgung auf dem Gelände des ehemaligen Reifenwerks Schmöckwitz

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Drucksache 17 / 13 893 - Wir wollten wissen, ob der Senat Kenntnisse hat über die Verursacher dieser illegalen Abfalldeponie, um welche Art von Abfall es sich handelt und ob der Boden giftig verunreinigt wurde.

Drucksache 17 / 13 893

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Uwe Doering und Carsten Schatz (LINKE)

vom 27. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2014) und Antwort

Illegale Abfallentsorgung auf dem Gelände des ehemaligen Reifenwerks Schmöckwitz

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Welche Kenntnis hat der Senat über die möglichen Verursacher der am 08.05.2014 bekannt gewordenen illegalen Abfallentsorgungen auf dem Gelände des ehemaligen Reifenwerks Schmöckwitz?

Antwort zu 1: Aufgrund der bisherigen Ergebnisse des stattgefundenen Verbundeinsatzes zur Gefahrenabwehr, den der örtliche Polizeiabschnitt mit Unterstützung des für Umweltdelikte zuständigen Bereichs des Landeskriminalamtes vorgenommen hat, sind nunmehr genauere Zuordnungen zu den überwiegenden Verursachern der illegalen Lagerung von Abfällen möglich geworden. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Firmen, die dem Senat schon vorher wegen illegaler Lagerung von Abfällen, auch an anderen Standorten, bekannt waren.

Frage 2: Um welche Abfallarten und Mengen handelt es sich?

Antwort zu 2: Auf dem Grundstück befinden sich sowohl Gebäudereste, Anlagenteile und Abfälle, die der Betriebstätigkeit des ehemaligen Reifenwerks zuzuordnen sind, als auch Abfälle, die im Rahmen illegaler Lagerungen/Nutzungen von verschiedenen gewerblichen Firmen dorthin verbracht wurden. In einem Teilbereich des Grundstücks lagern außerdem noch Brandreste vom letzten Gebäudebrand. Bei dem aktuell vorgefundenen Abfall handelt es sich nach Einschätzung des Senats überwiegend um Baumischabfall, Dachpappen, mineralischen Bauschutt, Altholz, asbesthaltige Baustoffe sowie Altfahrzeuge mit und ohne Betriebsflüssigkeiten. Genaue Angaben -auch zu den Mengenkönnen erst nach Vorliegen der polizeilichen Analyseergebnisse geliefert werden.

Frage 3: Was ist über giftige Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers durch diesen Abfall bekannt?

Antwort zu 3: Abfall wurde sowohl in Gebäudeteilen als auch auf Freiflächen gefunden. Die Flächen, auf denen Baumischabfälle lagern, sind vorwiegend mit Betonplatten versiegelt. Die Betonplatten sind aber teilweise brüchig und entsprechen nicht den Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS), weshalb bereits Anordnungen vom bezirklichen Umweltamt ergangen sind. Auf unbefestigtem Untergrund lagern andere Abfälle wie Altreifen und Fahrzeuge. Ob es dadurch zu Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers gekommen ist und ob diese als giftig bezeichnet werden können, kann vom Senat zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden.

Frage 4: Welche Untersuchungen von Boden und Wasser wurden beauftragt? Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

Antwort zu 4: Das Umweltamt Treptow-Köpenick hat ein Gutachten zu orientierenden Bodenund Grundwasseruntersuchungen in Auftrag gegeben, an dessen Kosten sich der Senat zur Hälfte beteiligt. Derzeit finden auf dem Grundstück diese Untersuchungen statt, um einen Überblick über die Schadstoffsituation des Bodens/Grundwassers für das Gesamtgelände zu erhalten. In den Gebäuden erfolgen dabei keine Untersuchungen, da in diesen von einer kompletten Versiegelung der Böden ausgegangen werden kann. Die Außenfläche wurde in Teilflächen unterteilt, auf denen eine repräsentative Anzahl von Bodenproben entnommen und der chemischen Analyse zugeführt wird. Die Bohrungen erfolgen bis 2 m unter Gelände. Darüber hinaus werden vier Grundwasserpegel bis 6 m unter Gelände errichtet und das Grundwasser beprobt. Mit der Vorlage des Gutachtens wird nicht vor Mitte Juni 2014 gerechnet.

Frage 5: Welche Maßnahmen wurden eingeleitet, um das Gelände gegen weitere illegale Abfallentsorgung zu sichern?

Antwort zu 5: Auf Anordnung der Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist das Grundstück durch die Polizei verschlossen worden. Das Grundstück darf bis auf Widerruf nicht mehr durch Unbefugte mit Fahrzeugen jeglicher Art befahren werden. Die Einhaltung dieser Anordnung wird von Behördenmitarbeitern regelmäßig kontrolliert.

Frage 6: Wer sind die derzeitigen Nutzer der Flächen des ehemaligen Reifenwerks? Welche konkreten Vereinbarungen gibt es mit Ihnen, um Umweltbelastungen zu vermeiden?

Antwort zu 6: Die Fläche des ehemaligen Reifenwerks wurde sowohl von einer Vielzahl von Privatleuten genutzt als auch von mehreren Gewerbetreibenden aus der Abfallbranche. Aus datenschutzrechtlichen Gründen und wegen der laufenden Ermittlungsverfahren verzichtet der Senat auf die Nennung der Namen von Personen und Firmen.

Weder der Senat noch das Bezirksamt TreptowKöpenick hat „Vereinbarungen“ mit illegalen Nutzerinnen und Nutzern getroffen. Alle Nutzerinnen und Nutzer, die ohne die dafür erforderliche Genehmigung auf dem Grundstück des ehemaligen Reifenwerks tätig waren, haben entsprechende Anordnungen von der jeweils zuständigen Behörde erhalten bzw. werden solche in Kürze erhalten. Die Anordnungen beinhalten die Untersagung der illegalen Tätigkeiten und die kurzfristige Beräumung des jeweiligen Grundstücksteils. Den illegalen Nutzerinnen und Nutzern ist außerdem bekannt (z. B. durch Aushang an der verschlossenen Zufahrt), dass der Abtransport von Altfahrzeugen und Abfällen nur nach vorheriger Zustimmung durch die Fachbehörde und nur zu vereinbarten Öffnungszeiten möglich ist und der Verbleib kontrolliert wird.

Frage 7: Welche Absprachen gibt es mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick, um illegale Abfallentsorgungen zu verhindern?

Antwort zu 7: Bereits im Vorfeld des Polizeieinsatzes ist eine interne Arbeitsgruppe zum Grundstück des ehemaligen Reifenwerks Schmöckwitz gegründet worden, in der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Senats und des Bezirksamts gemeinsam vertreten sind. Es besteht ein regelmäßiger Austausch zwischen den verschiedenen Fachbereichen. Absprachen finden selbstverständlich auf der kollegialen Arbeitsebene statt, die Zuständigkeiten für den Erlass von Anordnungen o. ä. ergeben sich jedoch aus den gesetzlichen Vorgaben. Durch den Polizeieinsatz hat sich die bisherige gute Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt für das gemeinsame Ziel, ordnungsgemäße Zustände auf dem Grundstück herbeizuführen, noch weiter intensiviert.

Berlin, den 05. Juni 2014

In Vertretung

Christian Gaebler
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2014)