Gefährdung der Arbeit der Lesbenberatung durch dramatische Mieterhöhungen bei der Gewobag

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Drucksache 17 / 14 666 - Wir wollten wissen, ob die Arbeit der Lesbenbratung durch die drastische Mieterhöhung eines kommunalen Wohnungsvermieters, der GEWOBAG, gefährdet ist und was der Senat unternimmt.

Drucksache 17 / 14 666

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus Lederer und Carsten Schatz (LINKE)

vom 02. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Oktober 2014) und Antwort

Gefährdung der Arbeit der Lesbenberatung durch dramatische Mieterhöhungen bei der Gewobag

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass die Lesbenberatung Berlin zur Zeit mit drastischen Mieterhöhungsforderungen durch die Gewobag ab dem Jahr 2015 konfrontiert ist, die mit den im Doppelhaushalt 2014/2015 bereitgestellten Mitteln nicht verkraftet werden können, ohne wichtige Teile der Arbeit der Lesbenberatung akut zu bedrohen?

Antwort zu 1: Die Lesbenberatung Berlin e.V. ist seit 1988 Mieterin im Haus Kulmer Straße 20 A, das sich im Eigentum der GEWOBAG befindet. Der aktuelle Mietvertrag datiert aus dem Jahr 2004. Es wurde eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren, zuzüglich einer Fortführungsoption von fünf Jahren vereinbart. Die verhältnismäßig niedrige Miete basierte auf einer Reihe von durch den Verein realisierten baulichen Maßnahmen im Objekt.

Im Zusammenhang mit der Fortführungsoption finden derzeit Gespräche zwischen der GEWOBAG und der Lesbenberatung Berlin e.V. statt. Die GEWOBAG bemüht sich im partnerschaftlichen Dialog, eine für beide Seiten vertretbare Lösung zu erzielen.

Die Finanzierungsstruktur des Vereines war der GEWOBAG bisher im Detail nicht bekannt. Daher hat die GEWOBAG ihre Forderung nach einer Erhöhung der Miete auf den 01.01.2016 hinausgeschoben. Der Doppelhaushalt 2014/2015 des Landes Berlin ist somit nicht betroffen.

Frage 2: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die Arbeit eines Projekts von erheblicher Relevanz im Netzwerk der Projekte für die Akzeptanz sexueller Vielfalt durch die Vermietungspraxis einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft, die sich mit ihrem Engagement für soziale und kulturelle Projekte in der Stadt rühmt, bedroht wird?

Frage 3: Teilt der Senat die Einschätzung, dass es nicht im öffentlichen Interesse liegen kann, wenn ohnehin sehr knapp bemessene Landeshaushaltsmittel zur Finanzierung soziokultureller Projekte gewissermaßen „von der einen in die andere Tasche wandern“, indem sie letztlich zur Optimierung der Bilanz landeseigener Wohnungsbaugesellschaften eingesetzt werden?

Frage 4: Welche konkreten Möglichkeiten sieht der Senat zur Unterstützung der Lesbenberatung

a) in der akuten Situation?
b) auch langfristig über das Jahr 2017 hinaus, wenn

die Gewobag beabsichtigt, die Miete völlig neu auszuhandeln?

Antwort zu 2 – 4: Gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik ist es dem Senat ein wichtiges Anliegen, dass „Einrichtungen, Projekte und Angebote in den Bereichen Aufklärung, Beratung und Opferhilfe ausgebaut und Selbsthilfestrukturen abgesichert“ werden. In diesem Zusammenhang schöpft der Senat seine ihm gegebenen Möglichkeiten aus, im Rahmen auch der Vermietungspraxis landeseigener Unternehmen das Ziel der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu unterstützen.

Die Vertragsverhandlungen zwischen der GEWOBAG und der Lesbenberatung Berlin e.V. sind inzwischen weit gediehen. Die GEWOBAG geht von einer baldigen Vertragsunterzeichnung aus.

Es ist eine Neufestsetzung der Vertragslaufzeit angedacht, die mit dem 01.01.2015 beginnen soll. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Verein und mit dem Ziel, Planungssicherheit zu ermöglichen.

Frage 5: Welche politischen Möglichkeiten sieht der Senat, bei der Gewobag darauf hinzuwirken, von Mietforderungen in dieser für die Lesbenberatung bedrohlichen Höhe abzusehen?

Frage 6: Was unternimmt der Senat, um ähnliche Bedrohungen der Arbeit soziokultureller Projekte in Berlin zukünftig so weit wie möglich zu vermeiden?

Antwort zu 5 und 6: Der Senat wirkt nicht auf das operative Geschäft der Vermietung von Gewerberäumen durch die GEWOBAG ein, da diese selbst eine verantwortliche Vermietungspolitik bei der Vermietung an Vereine und Projekte zu betreiben hat.

Der Senat misst der Arbeit der über Zuwendungen geförderten Projekte eine große Bedeutung zu. Deshalb ist es dem Senat ein Anliegen, dass die Arbeit der Träger, die diese Projekte im Interesse des Landes Berlins umsetzen, nicht gefährdet wird.

Berlin, den 21. Oktober 2014

In Vertretung

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Okt. 2014)