Ausschöpfung der ESF- und EFRE-Mittel

Drucksache 17 / 13 376 - Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE)

Drucksache 17 / 13 376

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE)

vom 10. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. März 2014) und Antwort

Ausschöpfung der ESF- und EFRE-Mittel

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Wie waren die Ansätze 2013 und wie war das Ist per 31.12.2013 für die Ausgaben aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) der Förderperiode 2007– 2013 nach Einzelplänen (bitte die Zahlen für die beiden Strukturfonds getrennt ausweisen)?

2. Wie war das indikative Soll 2007–2013 und wie war das kumulierte Ist 2007–2013 für die Ausgaben aus ESF- und EFRE-Mitteln der Förderperiode 2007–2013 nach Einzelplänen (bitte die Zahlen für die beiden Strukturfonds getrennt ausweisen)?

3. Wie hoch waren die Erstattungen (Zuschüsse der EU) aus dem EFRE und dem ESF der Förderperiode 2007–2013 kumuliert für diese Jahre per 31.12.2013 nach Einzelplänen (bitte die Zahlen für die beiden Strukturfonds getrennt ausweisen)?

Zu 1. - 3.: Zunächst wird darauf hingewiesen, dass für die Veranschlagung und tatsächliche Bewirtschaftung der EU-Mittel und der nationalen Kofinanzierung – soweit sie über den Landeshaushalt dargestellt wird – die sogenannten Zwischengeschalteten Stellen (ZGS, fachlich zustän- dige Senatsverwaltungen) verantwortlich sind. Weder die bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung angesiedelten Verwaltungsbehörden noch die Bescheinigungsbehörde haben diesbezüglich eine Supervisionsfunktion. Die Monitoringsysteme der ESF- und EFRE-Verwaltungsbehörde erfassen deshalb nicht die haushalterische Abbildung der EU-Mittel. Mitgeteilt werden deshalb die kumulierten Daten über den jeweiligen Stand der Mittelbindungen und Auszahlungen nach der Struktur der Operationellen Programme.

**Lieber Interessierter, liebe Interessierte, leider haben wir keine Möglichkeit, die tabellarischen Antworten/Anlagen des Senates hier zufriedenstellend darzustellen, daher bitten wir Sie, diese Kleine Anfrage am Seitenende als pdf-Datei herunterzuladen. Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte an den Administrator: admin@die-linke-berlin.de**

4. Hält der Senat besondere Anstrengung zur vollständigen und rechtzeitigen Verausgabung der Mittel der alten Förderperiode für erforderlich? Wenn ja, welche Maßnahmen will der Senat ergreifen?

Zu 4.: EFRE

Der finanzielle Programmfortschritt des EFRE-Programms 2007 – 2013 ist planmäßig und zufriedenstellend.

Mit vorläufigem Stand 31.12.2013 betrugen die Mittelbindungen rd. 960 Mio. €. Diese Überbindung wird auch von der EU-Kommission empfohlen, um Projekte aufzufangen, die nicht oder nicht vollständig wie geplant umgesetzt werden können. Die Auszahlungen beliefen sich auf rd. 74,5 % des Programmbudgets. In den verbleibenden zwei Jahren bis zum Ende der Förderperiode müssen noch rd. 25 % der Mittel (rd. 223 Mio. €) verausgabt werden. Dies ist angesichts der bisherigen jährlichen Mittelabflüsse eine realistische Zielgröße.

Zu den Aufgaben der EFRE-Verwaltungsbehörde gehört das laufende Monitoring des Programmfortschritts insbesondere unter finanziellen Gesichtspunkten, um eine möglichst vollständige Mittelausschöpfung des verfügbaren EFRE-Budgets zu sichern und einen Mittelverlust gemäß der n+2-Regel zu verhindern. Dabei kommt der Steuerung des Mittelabflusses – je näher das Ende der Förderperiode rückt – zunehmend größere Bedeutung zu. Schließlich müssen bis Ende 2015 die EFRE-Mittel nicht nur gebunden, sondern auch komplett ausgezahlt sein. Aktuell bereitet die Verwaltungsbehörde ein weiteres Programmänderungsverfahren vor, um durch Umschichtungen zwischen Prioritätsachsen erkennbaren Risiken für die Mittelausschöpfung entgegenzusteuern. Bei den Umschichtungen erhalten jene Aktionen Priorität, bei denen eine fristgerechte Auszahlung und Abrechnung der EF- RE-Mittel aufgrund des bisherigen Programmfortschritts erwartbar ist.

ESF

Auch der Programmfortschritt des ESF-Programms 2007 – 2013 verläuft planmäßig und zufriedenstellend.

Mit vorläufigem Stand zum 31.12.2013 betrugen die Mittelbindungen rd. 278 Mio. €. Die Auszahlungen (rd. 242 Mio. €) beliefen sich auf rd. 72 % des Programmbud- gets. In den verbleibenden zwei Jahren bis zum Ende der Förderperiode müssen noch rd. 28% der Mittel (rd. 94 Mio. € ESF-Mittel, bzw. 188 Mio. € Gesamtmittel) verausgabt werden. Dies ist angesichts der bisherigen jährlichen Mittelabflüsse eine realistische Zielgröße.

Zu den Aufgaben der ESF-Verwaltungsbehörde gehört das laufende Monitoring des Programmfortschritts insbesondere unter finanziellen Gesichtspunkten, um eine möglichst vollständige Mittelausschöpfung des verfügbaren ESF-Budgets zu sichern und einen Mittelverlust gemäß der n+2-Regel zu verhindern. Dabei kommt der Steuerung des Mittelabflusses – je näher das Ende der Förderperiode rückt – zunehmend größere Bedeutung zu. Schließlich müssen bis Ende 2015 die ESF-Mittel nicht nur gebunden, sondern auch komplett ausgezahlt sein. Die Verwaltungsbehörde kontrolliert durchgehend den Mittelabfluss, um ggf. durch Umschichtungen der Mittel erkennbaren Risiken für die Mittelausschöpfung entgegenzusteuern. Bei den Umschichtungen erhalten jene Aktionen Priorität, bei denen eine fristgerechte Auszahlung und Abrechnung der ESF-Mittel aufgrund des bisherigen Programmfortschritts zu erwarten ist.

Berlin, den 18. März 2014

In Vertretung

Henner Bunde

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2014)

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