Neuer Rahmenlehrplan: Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt kein Thema mehr?

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Drucksache 17 / 15 729 - Beinhaltet die Zusicherung des Senats, er werde „Homo- und Transphobie aktiv bekämpfen“ und die ISV werde „fortgeführt und weiterentwickelt“, auch die Aufrechterhaltung und den Ausbau der bisher erreichten Standards für die Thematisierung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt an Berliner Schulen?

Drucksache 17 / 15 729

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus Lederer und Carsten Schatz (LINKE)

Neuer Rahmenlehrplan: Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt kein Thema mehr?

vom 11. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2015) und Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Beinhaltet die Zusicherung des Senats, er werde „Homo- und Transphobie aktiv bekämpfen“ und die ISV werde „fortgeführt und weiterentwickelt“ (Richtlinien der Regierungspolitik 2011-2016), auch die Aufrechterhaltung und den Ausbau der bisher erreichten Standards für die Thematisierung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt an Berliner Schulen?

2. Inwiefern wurde bei der Erstellung des neuen Rahmenlehrplans für die Jahrgangsstufe 1-10 in Berlin und Brandenburg sichergestellt, dass dieser inhaltlich nicht hinter die in der A V 27 festgelegten ausführlichen Richtlinien für die Sexualerziehung zurückfällt?

3. Welche Rolle spielten die Ergebnisse der im Rahmen der ISV unter Leitung von Ulrich Klocke (HU Berlin) erstellten Studie „Akzeptanz sexueller Vielfalt an Berliner Schulen“ (z.B. die weite Verbreitung homophoben Verhaltens unter Schüler*innen, aber auch teilweise diskriminierendes Verhalten von Lehrkräften) bei der Erstellung der neuen Rahmenlehrpläne?

Zu 1. – 3.: Für die Weiterentwicklung des Rahmenlehrplans wurden aktuelle fachdidaktische Veröffentlichungen herangezogen und begutachtet. Für die fachlichen und überfachlichen Teile wurden darüber hinaus die Expertisen von Hochschulvertreterinnen und Hochschulvertretern eingeholt; auch die genannte Studie wurde berücksichtigt. In allen Teilen des Rahmenlehrplans ist der wertschätzende Umgang mit Vielfalt in einer demokratischen Schulkultur als eine grundlegende Kompetenz verankert. In den Fachteilen wurden entsprechende Inhalte aufgenommen und Bezüge zeitgemäß hergestellt. Diese werden durch beispielhafte Online-Materialien (Open Educational Resources, OER) auf dem Bildungsserver BerlinBrandenburg ergänzt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass bisher erreichte Standards auf den verschiedenen Ebenen im Rahmenlehrplan verankert bleiben.

4. Die in Frage 3 genannte Studie sieht als Grund für die nur unzureichende praktische Umsetzung der A V 27, „dass sich deren Inhalte zu selten als obligatorischer Unterrichtsstoff in den fächerbezogenen Lehrplänen wiederfinden“. Diese müssten daher „explizite Vorgaben enthalten, in welchen Fächern und Jahrgängen sexuelle Vielfalt behandelt werden muss“, wobei „eine Prioritätenverschiebung weg vom naturwissenschaftlichen hin zum Ethik-, Sozialkundeoder Sprachenunterricht“ stattfinden müsse. Warum ist in den neuen Rahmenlehrplänen – entgegen den Erkenntnissen der genannten Studie – die Thematisierung sexueller Vielfalt in keinem dieser Fächer als verbindlicher Unterrichtsinhalt festgelegt?

Zu 4.: In Teil C der Entwurfsfassung des Rahmenlehrplans für die genannten Fächer finden sich explizit Inhalte und Kompetenzen, die auch sexuelle Vielfalt beinhalten.

In Ethik z.B. wird im Themenfeld „Identität und Rolle“ die Geschlechtsidentität aus gesellschaftlicher Perspektive betrachtet. Im Themenfeld „Was ist der Mensch? – Mensch und Gemeinschaft“ wird der gesellschaftliche Umgang auch mit sexueller Vielfalt thematisiert. Im Fach Geschichte wurde ein Längsschnittthema „Geschlechteridentitäten“ eingeführt, das u.a. sexuelle Vielfalt aus historischer Perspektive betrachtet. Auch bei den Fremdsprachen werden z.B. die Verschiedenheit von Familie, Liebe, Partnerschaft und Geschlechterverhältnisse im Themenfeld „Individuum und Lebenswelt“ berücksichtigt.

5. Teilt der Senat die Ansicht, dass eine Reduzierung des Themas auf (vermeintlich) rein biologische Fragestellungen der Förderung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt nicht zuträglich ist und es deshalb in gesellschaftswissenschaftlichen Fächern mindestens ebenso zu behandeln ist wie in naturwissenschaftlichen?

Zu 5.: Ja, der Senat teilt diese Ansicht. Aus diesem Grund wurden die überfachlichen Themen „Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter (Gender Mainstreaming)“ und Umgang mit Vielfalt (Diversity) im Teil B aufgenommen, der für alle Fächer eine verbindliche Grundlage der Kompetenzentwicklung für Schülerinnen und Schüler darstellt. In Teil C finden sich entsprechende Inhalte und Kompetenzen (s. zu 4.)

6. Warum finden sich im Teil C für den Sachunterricht in den Jahrgangsstufen 1-4 keinerlei konkrete Bezüge auf das Thema der sexuellen Orientierung mehr, wo doch die vom Senat beauftragte oben genannte Studie zu dem Schluss kommt, angesichts der Häufung homophoben Verhaltens gerade bei jüngeren Schüler*innen müsse „eine Thematisierung sexueller Vielfalt ab dem sechsten Jahrgang im Gegenteil als zu spät“ betrachtet werden?

Zu 6.: Dieses Thema ist Bestandteil des Rahmenlehrplans Sachunterricht in der Primarstufe. Im Themenfeld 3.2 „Kind“ begegnen die Lernenden der Vielfalt der sie umgebenden gesellschaftlichen Umwelt. Sie werden ein Verständnis von Dazugehörigkeit und Gemeinschaft entwickeln, wichtige Prinzipien, Regeln und Normen des Zusammenlebens in verschiedenen Kontexten (Familie, Gruppe, Klasse, Schule...) erfahren, Ursachen für Verschiedenheit und Ähnlichkeit kennenlernen und für sie wichtige Werte im Zusammenleben benennen.

Weiterhin richtet das Themenfeld „Kind“ den Blick der Lernenden auf die eigene physische und psychische Entwicklung inklusive der Sexualität sowie auf genderbezogene Merkmale und Stigmata.

7. Warum finden sich im Teil C für das Fach Naturwissenschaften 7-10 keinerlei sexualerzieherische Aspekte mehr?

Zu 7.: Naturwissenschaft (NaWi) 7 10 ist in Brandenburg verbindliches Wahlpflichtfach mit dem Schwerpunkt des fachübergreifenden, naturwissenschaftlichen Unterrichts. In Berlin haben die Schulen die Möglichkeit, im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts auf diesen Rahmenlehrplan zuzugreifen. Dabei wird im Sinne B auch inklusives, individualisiertes Lernen unter Berücksichtigung von Geschlecht und sexueller Orientierung bedacht.

9. Ist dem Senat die Stellungnahme der AG Homosexuelle Lehrer der GEW Berlin bekannt, aus deren pädagogischer Sicht „die fehlenden Inhalte und Regelungen jedenfalls ein großer Rückschritt“ sind („Sexualerziehung verschwindet. Der neue Rahmenlehrplan für die Primarund Sekundarstufe I ist ein Rückschritt“, www.gewberlin.de/10103_12740.php)?

Zu 9.: Die Stellungnahme ist dem Senat bekannt.

8 Sieht der Senat mit der Aufnahme einer mögliche Diskriminierungsmerkmale aufzählenden Standardformulierung in einen Teil der Fachlehrpläne („[...] gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, unabhängig von ethnischer und kultureller Herkunft, sozialem und wirtschaftlichem Status, Geschlecht und sexueller Orientierung, Alter und Behinderung sowie Religion und Weltanschauung [...]“) seine Möglichkeiten erschöpfend genutzt, dem Diversity-Gedanken und der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im Rahmen der Lehrpläne angemessen Rechnung zu tragen?

10.Beabsichtigt der Senat, Sexualerziehung als „ein fächerübergreifend zu unterrichtendes Thema“ (A V 27) auch tatsächlich als fächerübergreifendes Thema in Teil B des Rahmenlehrplans aufzunehmen?

11.Beabsichtigt der Senat, die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Fachplänen (Teil C des Rahmenlehrplans) als verbindlichen Unterrichtsinhalt aufzunehmen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welchen Fächern und Jahrgangsstufen soll dies geschehen?

12. Welche weiteren, das Thema der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt betreffenden Nachbesserungen an den Rahmenlehrplänen plant der Senat gegebenenfalls?

Zu 8., und 10. – 12.: Sexualkunde ist bereits in den Schulgesetzen von Berlin und Brandenburg als fächerübergreifende Aufgabe beschrieben. Der Teil B des Rahmenlehrplans enthält als eigenes Kapitel den „Umgang mit Vielfalt (Diversity)“, das die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt umfasst. In Teil C werden relevante Inhalte (u.a. Familie, Identität, Menschenrechte, sexuelle Orientierung, Rollenbilder, Umgang mit verschiedenen Werten und Konflikten) in den entsprechenden Fächern benannt. Nach Ablauf der Anhörungsphase im Beteiligungsverfahren werden notwendige Änderungen sorgfältig abgewogen und umgesetzt.

Berlin, den 30. März 2015

In Vertretung

Mark Rackles
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mrz. 2015)