Kommunikation zwischen Bezirken und Senat

Drucksache 17 / 16 639 - Wie viele Anfragen von Bezirksverordneten oder Bürgerinnen und Bürgern, die durch die Bezirksämter nicht aus eigener Kenntnis beantwortet werden können, werden von diesen monatlich an den Senat / die Senatsverwaltungen weitergereicht?

Drucksache 17 / 16 639

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE)

vom 13. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juli 2015) und Antwort

Kommunikation zwischen Bezirken und Senat

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Wie viele Anfragen von Bezirksverordneten oder Bürgerinnen und Bürgern, die durch die Bezirksämter nicht aus eigener Kenntnis beantwortet werden können, werden von diesen monatlich an den Senat / die Senatsverwaltungen weitergereicht (bitte mit Aufschlüsselung nach Bezirk und Monaten)?

2. Seit wann werden solche Anfragen, zu deren Beantwortung die Bezirksämter auf die Mitarbeit des Senats / der Senatsverwaltungen angewiesen sind, nicht mehr beantwortet (bitte aufschlüsseln nach Zeitpunkt und Fachbereich)?

3. Wie viele solcher Anfragen blieben durch den Senat /die Senatsverwaltungen in Folge in der Sache unbeantwortet?

4. Wie hoch ist die Zeitund Kostenersparnis durch die generelle Nichtbeantwortung von Fragen kommunaler Mandatsträger, die mangels eigener Zuständigkeit und Kenntnis von den Bezirksämtern an den Senat / die Senatsverwaltungen weitergereicht wurden?

Zu Fragen 1. bis 4.: Eine statistische Erfassung der Anfragen und deren Beantwortung erfolgt durch den Senat nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Eine Bezifferung der Anfragen ist daher nicht möglich. Zu dem Umfang und zum Umgang mit Anfragen, die von den Bezirksämtern insbesondere in den Jahren 2014 und 2015 an den Senat weitergeleitet wurden, kann im Ergebnis der anlässlich dieser Schriftlichen Anfrage durchgeführten kurzfristigen Abfrage bei den Senatsverwaltungen Folgendes mitgeteilt werden:

Im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen gehen Anfragen gelegentlich ein, die alle beantwortet wurden und werden.

In der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gingen seit 2014 mindestens 7 Anfragen aus verschiedenen Bezirksämtern ein, die ebenfalls alle beantwortet wurden bzw. werden.

Im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sind nach einer groben Schätzung Anfragen aus den Bezirksämtern in geringer einstelliger Zahl pro Jahr zu verzeichnen, ausgenommen die Abteilung für Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Diese Anfragen wurden grundsätzlich beantwortet, soweit keine datenschutzrechtlichen oder geheimschutzbedürftigen oder sonstige Gründe einer Beantwortung entgegenstanden und soweit die angefragten Informationen verfügbar waren.

Dies galt auch für Anfragen zu den Themenbereichen Polizei und Feuerwehr, insbesondere dann, wenn Informationen erfragt wurden, welche die Bezirke zur eigenen Aufgabenerfüllung benötigten.

Eine Ablehnung der Beantwortung von Fragen erfolgte dann, wenn die Fragestellung der Bezirke das Kontrollrecht des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin berührte. Darunter fallen Fragen zu Tätigkeiten der dem Senator für Inneres und Sport nachgeordneten Sicherheitsbehörden der Polizei und der Feuerwehr. Insofern ist es grundsätzlich nicht Angelegenheit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Anfragen von Bezirksverordnetenversammlungen zu Themen der Inneren Sicherheit zu beantworten. Über diesen Sachverhalt wurden im Jahre 2014 alle Bezirksämter schriftlich informiert.

Auch im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gehen Anfragen aus den Bezirken ein. Diese werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Zuständigkeiten der bezirklichen Organe und der Senatsverwaltung beantwortet. Eine Unterrichtung der zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte zum Umgang mit Anfragen aus den Bezirksverwaltungen durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erfolgte schriftlich im Jahre 2013 und zuletzt mündlich im Juni 2015.

5. Wie stellt der Senat aktuell und in Zukunft sicher, dass Informationen, die für die kommunale Arbeit in den Bezirken benötigt werden, von den gewählten kommunalen Mandatsträgern abgerufen werden können (auch solche, die die Umsetzung von Beschlüssen betreffen)?

6. WiebewertetderSenatdenUmstand,dassderSenat oft mangels eigener Zuständigkeit und Kenntnis auf die Beantwortung von Fragen durch Dritte angewiesen ist, selbst aber keine Fragen von Verordneten aus den Bezirken beantwortet?

7. WiesollennachMeinungdesSenatsdieVerordneten der Bezirke ihrer Aufgabe, das Verwaltungshandeln zu kontrollieren und anzuregen, nachkommen, wenn die dazu nötigen Informationen vom Senat /den Senatsverwaltungen nicht zur Verfügung gestellt werden?

8. Wie erfolgt künftig im Rahmen der angestrebten vertrauensvollen Zusammenarbeit die Unterstützung der bezirklichen Organe bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch die Landesverwaltung?

9. Welche Ressourcen fehlen dem Senat /den Senatsverwaltungen, um der Informationsweitergabe nachzukommen und Fragen aus den Bezirken wieder beantworten zu können?

10.Wie sollen Bezirksverordnete Kenntnis über die Sachstände von Maßnahmen im Bezirk erhalten, die vom Senat /den Senatsverwaltungen durchgeführt werden (etwa solche, die die Umsetzung von Beschlüssen der Bezirksversammlung betreffen), um gegebenenfalls weiteres Verwaltungshandeln auf der Bezirksebene anzuregen?

Zu Fragen 5. bis 10.: Die Verpflichtung der Verwaltungen des Landes Berlin zur zügigen und erfolggerichteten Zusammenarbeit und zur gegenseitigen Information ergibt sich aus § 3 Absatz 4 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG). Darüber hinaus sieht § 13 Absatz 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Auskunftsrechte der Bezirksverordnetenversammlungen und ihrer Ausschüsse vor.

Der Senat wird diesen Verpflichtungen auch in Zukunft nachkommen und kann weiteren Handlungsbedarf nicht erkennen.

Berlin, den 23. Juli 2015

In Vertretung

Bernd Krömer
Senatsverwaltung für Inneres und Sport

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Aug. 2015)

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