Bekämpfung der Eichenprozessionsspinner
Drucksache 17 / 16 052 - Ist es zutreffend, dass die Obere Naturschutzbehörde angeordnet hat, dass die Bezirke die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners nur noch mechanisch- also nicht mehr chemisch - erfolgen soll?
Drucksache 17 / 16 052
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE)
vom 22. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. April 2015) und Antwort
Bekämpfung der Eichenprozessionsspinner
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Ist es zutreffend, dass die Obere Naturschutzbehörde angeordnet hat, dass die Bezirke die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners nur noch mechanisch- also nicht mehr chemisch - erfolgen soll?
2. Wenn 1. ja: Aus welchen Gründen erfolgte diese Anordnung?
3. Ist dem Senat bekannt, ob das Land Brandenburg in gleicher Weise vorgeht?
4. Welche Kostensteigerung geht mit dieser Anordnung einher?
5. Werden den Bezirken anfallende Mehrkosten im Rahmen der Basiskorrektur ausgeglichen?
Zu 1. bis 5.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) als Obere Naturschutzbehörde hat keine derartige Anordnung getroffen.
Vielmehr hat SenStadtUm in ihren Bescheiden an die antragstellenden Bezirksämter von Berlin auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse abgestimmt unterschiedliche Bekämpfungsmethoden gegen den Eichenprozessionsspinner zugelassen.
Berlin, den 05. Mai 2015
In Vertretung
Dirk G e r s t l e
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai. 2015)