Für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung in Berlin

Wenn wir uns die Antidiskriminierungsgesetzgebung in den europäischen Ländern ansehen, dann muss Deutschland im Hinblick auf die chronische Erkrankung nachziehen.

aus dem Wortprotokoll

72. Sitzung
Prioritäten

 Ich rufe auf die

lfd. Nr. 3.3:

Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Tagesordnungspunkt 9

Für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung in Berlin (Berliner Landesantidiskriminierungs­gesetz)

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion
Drucksache 17/2574

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung.

  Vizepräsident Andreas Gram:

– Für die Linksfraktion spricht Kollege Schatz. – Sie haben das Wort.

Carsten Schatz (LINKE):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Behrendt! Ohne jetzt in einen Wettstreit eintreten zu wollen: „Wer hat’s erfunden?“

[Heiko Herberg (PIRATEN): Wir waren es!]

Bei der Vorbereitung fand ich schon erstaunlich, dass es 2011 einen Entwurf aus der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Frauen, oder wie sie damals hieß, gab, der ziemlich wortgleich mit dem Gesetzentwurf ist, der hier heute vorliegt. Das nur so als Fakt; alles Weitere können wir sicherlich noch diskutieren.

 Herr Kollege Behrendt! Ich fand es auch erstaunlich. Auch ich habe in den Koalitionsvertrag von Rot-Schwarz geschaut. Ich habe ein anderes Zitat gefunden. Allerdings sagt es dasselbe. Lieber Kollege Lehmann! Vielleich können Sie mal zuhören.

Wir werden eine gesetzliche Regelung herbeiführen, die von Diskriminierung betroffene Menschen wirksamer unterstützt, eine niedrigschwellige und alle Merkmale umfassende Beratungsinfrastruktur gewährleistet und die die Verwaltung nicht nur in ihrer Rolle als Arbeitgeberin, sondern auch als öffentliche Dienstleisterin in die Pflicht nimmt.

Es geht weiter:

Diskriminierungsschutz und Diversity-Mainstrea­ming müssen als Querschnittsaufgaben verstanden werden. Wir werden daher die Kompetenzen der Landesantidiskriminierungsstelle und die Öffentlichkeitsarbeit weiter intensivieren.

Nun liegt hier dieser Gesetzentwurf vor. Die Notwendigkeiten – der Kollege Behrendt hat darauf hingewiesen – ergeben sich aus den Gesetzgebungslücken zum Allgemeinen Gleichstellungsgesetz, das in der Tat nur in den privaten Bereich geht. Ins öffentliche Recht, was Schulen angeht oder auch den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber, reicht es nicht. Und, wenn wir uns noch mal genau angucken: Deutschland war damals eins der letzten Länder, das die EU-Richtlinien zur Antidiskriminierung umgesetzt hat – und dann auch noch schlecht. So sind nämlich die Lücken geblieben. Insofern hat der hier vorliegende Gesetzentwurf nicht nur die Lücke gefüllt, die sich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ergibt, sondern er sogar hat aus der Umsetzung des AGG gelernt.

 Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Sozialdemokraten! Ich empfehle Ihnen gern diese Publikation von der Friedrich-Ebert-Stiftung – sie dürfte Ihnen bekannt vorkommen –: „Diskriminierungsschutz weiterentwickeln!“. Erst unlängst wurde auf einer Fachtagung auf Dinge hingewiesen. Beispielsweise finden Sie erstaunlicherweise die Verlängerung der Klagefristen in diesem Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz, die Frage des Verbandsklagerechts und die unabhängige Antidiskriminierungsstelle. Sie wollten selbst in Ihrer Koalitionsvereinbarung die Kompetenzen stärken, haben wir gerade gelernt. Auch das ist in diesem Gesetzentwurf umgesetzt.

 Und natürlich – das finde ich an dieser Stelle erwähnenswert – ist auch eine weitere Forderung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in diesem Gesetzentwurf umgesetzt, nämlich die Aufnahme des Diskriminierungsmerkmals der chronischen Erkrankung. Dieses aufzunehmen, wird erfüllt. Im Übrigen: Wenn wir uns die Antidiskriminierungsgesetzgebung in den europäischen Ländern ansehen, dann muss Deutschland im Hinblick auf die chronische Erkrankung nachziehen, sie ist im AGG nicht enthalten. Ich finde, Berlin kann hier mit dem Antidiskriminierungsgesetz Vorreiter sein. Andere Länder haben uns da einiges voraus.

[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den
PIRATEN]

Insofern werbe ich auch für diesen Gesetzentwurf. Wir sollten eine ordentliche Diskussion in den Ausschüssen führen. Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie, wenn Sie noch mal in sich gehen und Ihren Koalitionsvertrag angucken, vielleicht auch mal einen Blick in das Heftchen der Friedrich-Ebert-Stiftung werfen – ich glaube, man kann es kostenfrei beziehen –, können Sie Ihre Meinung vielleicht noch mal ändern. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den
PIRATEN]

 Vizepräsident Andreas Gram:

Vielen Dank, Herr Kollege Schatz! –