Ehemalige Heimkinder mit Behinderungen und Gewalterfahrungen entschädigen – Einrichtung eines Fonds jetzt!

Die Frage, mit der wir uns heute befassen, ist eine elementare Frage von Gleichbehandlung. Unser Grundgesetz formuliert: Niemand darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden.

aus dem Wortprotokoll

62. Sitzung

 

Ich rufe auf

lfd. Nr. 24:

Ehemalige Heimkinder mit Behinderungen und Gewalterfahrungen entschädigen – Einrichtung eines Fonds jetzt!

Antrag der Piratenfraktion
Drucksache 17/2163

 

Vizepräsidentin Anja Schillhaneck:

– Nun hat für die Linksfraktion das Wort der Herr Abgeordnete Schatz. – Bitte!

Carsten Schatz (LINKE):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Frage, mit der wir uns heute befassen, ist eine elementare Frage von Gleichbehandlung – Herr Krüger hat darauf hingewiesen. Unser Grundgesetz formuliert – und Herr Spies hat diesen Satz in seiner Rede zitiert –: Niemand darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden.

[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN
und den PIRATEN –
Martin Delius (PIRATEN): So ist es!]

Die Situation, die wir hier aber haben – dass Menschen mit Behinderung, die als Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in psychiatrische Einrichtungen waren, explizit vom Heimkinderfonds ausgeschlossen waren –, ist eine Ungleichbehandlung. Diese muss beendet werden. Wir brauchen hier eine sehr schnelle Lösung.

[Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN]

Darauf hat übrigens der Bundestag schon im Juni 2011 hingewiesen und die Bundesregierung aufgefordert, im Einvernehmen mit den Ländern auch für diese Personengruppe eine Regelung zu schaffen. Geschehen ist bis heute nichts.

Vizepräsidentin Anja Schillhaneck:

Darf ich sie kurz unterbrechen, Herr Kollege? – Meine Damen und Herren! Könnten Sie bitte Ihre Nebengespräche nach draußen verlagern! Ich weiß nicht, wie groß das Problem ist, das Sie gerade diskutieren, aber Sie diskutieren es lautstark. – Fahren Sie bitte fort!

[Uwe Doering (LINKE): Immer bei der SPD!
Immer dieselben!]

Carsten Schatz (LINKE):

2013 haben die Arbeits- und Sozialminister sich zuerst für einen solchen Heimkinderfonds ausgesprochen, also auch für die Kinder und Jugendlichen, die in Heimen der Behindertenhilfe und in der Psychiatrie waren. Im November 2014 haben sie allerdings gesagt: Nein, wir wollen das in das Regelsystem überführen. – Dazu wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Jetzt soll es in weiteren Ministerkonferenzen – nämlich noch mit den Jugend- und Familienministern und den Gesundheitsministern – beraten werden. Also: Arbeitsgruppen, Arbeitsgruppen, Arbeitsgruppen!

Herr Spies hat darauf hingewiesen: Obwohl es die Bereitschaft der Bundesregierung, des Landes Bayern und der Kirchen gibt – die Länder blockieren. Das kann einfach nicht sein. Angesichts des zunehmenden Alters der Betroffenen gibt es hier eine Zeitnot. Wir brauchen eine schnelle Lösung. Selbst wenn man über eine Überführung in Regelsysteme nachdenkt: Eine Lösung muss jetzt gefunden werden, und die kann über den Fonds passieren. Deshalb ist es richtig, diesem Antrag zuzustimmen. Alles andere wäre schäbig. Der Senat hat in der Osterpause Zeit, seine Haltung zu überdenken.

[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den
PIRATEN]

Wenn wir dann wiederkommen

[Martin Delius (PIRATEN): Dann wird alles besser!]

– ich habe das ja gehört, auch die CDU ist dafür, dass es eine schnelle Lösung gibt –, dann sollten wir gemeinsam darauf hinarbeiten, dass tatsächlich eine unbürokratische Lösung für die Betroffenen gefunden wird. – Ich wünsche Ihnen schöne Feiertage!

[Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN –
Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Vizepräsidentin Anja Schillhaneck:

Vielen Dank, Herr Schatz! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Zu dem Antrag Drucksache 17/2163 wird die Überweisung federführend an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales und mitberatend an den Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien sowie – hier bitte ich kurz um Ihre Aufmerksamkeit – zusätzlich an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie empfohlen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Ich höre keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.