Gaststätten: Zugriff der Polizei auf persönliche Daten ausschließen

Daten- und VerbraucherschutzInnere SicherheitDie Linke im AbgeordnetenhausCarsten Schatz

Kürzlich sind Fälle aus Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern bekannt geworden, bei denen die Polizei auf persönliche Daten zugegriffen hat, die aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen von Gaststätten über ihre Gäste erhoben worden sind.

Dazu erklärt der Vorsitzende der Linksfraktion Berlin Carsten Schatz:

Es muss klar sein, dass auf die in den Gaststätten erhobenen persönlichen Daten der Gäste einzig und allein von den Gesundheitsämtern zum Zwecke des Infektionsschutzes zugegriffen werden darf. Es kann nicht sein, dass die Polizei diese Daten zu Ermittlungszwecken – zum Beispiel um Zeuginnen und Zeugen zu finden, nutzt. Die Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass ihre Daten geschützt sind, auch um Akzeptanz für die Maßnahmen zum Schutz vor Corona zu schaffen.

Ich begrüße deshalb die Kritik des Thüringischen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow an der Nutzung der Kontaktdaten durch die Polizei. Jetzt muss rechtlich eindeutig festgelegt werden, dass Sicherheitsbehörden keinen Zugriff auf diese Daten haben. Der Senat von Berlin muss dazu aktiv werden.