Umsetzung der ISV IV: Akzeptanz sexueller Vielfalt in der pädagogischen Hochschulausbildung

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Drucksache 17 / 13 074 - Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus Lederer und Carsten Schatz (LINKE)

Drucksache 17 / 13 074

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus Lederer und Carsten Schatz (LINKE)

vom 20. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Januar 2014) und Antwort

Umsetzung der ISV IV: Akzeptanz sexueller Vielfalt in der pädagogischen Hochschulausbildung

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Welche „ISV-relevante[n] Inhalte“ (Rote Nummer 1131 B) sind inzwischen im Lehrerbildungsgesetz enthalten?

Zu 1.: Das am 30. Januar 2014 vom Abgeordnetenhaus beschlossene Lehrkräftebildungsgesetz sieht in § 1 Abs. 3 zu Zielen und Inhalten der Lehrkräftebildung folgende Regelung vor: "Die Ausbildung der Lehrkräfte vermittelt auch Qualifikationen in den Kompetenzbereichen Gender, gesellschaftliche Vielfalt und interkulturelle Bildungsarbeit." Darüber hinaus ist unter § 5 Abs. 5 Nummer 4 zum grundständigen Studium vorgesehen, dass „das Nähere in einer Rechtsverordnung zu regeln“ ist, insbesondere der „Studienumfang der Fachwissenschaften und ihrer Didaktiken sowie der Bildungswissenschaften unter Einbeziehung von Genderaspekten, Aspekten der gesellschaftlichen Vielfalt und interkulturellen Aspekten“. In § 17 Abs 1 Satz 3 heißt es für den Bereich der Fortbildung: „Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung fördert die Einrichtung von Fortbildungsveranstaltungen unter Einbeziehung der interkulturellen Perspektive, der Genderkompetenz und der Perspektive der gesellschaftlichen Vielfalt.“

2. Wie wird sich die nach Angaben des Senats erreichte „erhöhte Aufmerksamkeit für sexuelle Vielfalt“ (ebd.) an den Berliner Universitäten in der Praxis konkret äußern?

Zu 2.: Für die Lehrkräftebildung kann davon ausgegangen werden, dass durch das neue Lehrkräftebildungsgesetz die unter Frage 1 aufgeführten Regelungen umgesetzt und in den Studienordnungen der Universitäten ihren Niederschlag finden werden.

3. Was versteht der Senat unter der „fächerübergreifende[n] Verankerung von Sexualkunde“ (ebd.)?

Zu 3.: Eine „fächerübergreifende Verankerung von Sexualerziehung“ zielt darauf, dass die Befähigung von Lehramtsstudierenden in Sexualerziehung als übergeordnetes Querschnittsziel der universitären Lehramtsausbildung aufgenommen wird. Dementsprechend findet sie als integraler Bestandteil der Lehramtsstudiengänge systematisch Niederschlag in den Qualifikationszielen sowie den Studien- und Prüfungsordnungen der an der Lehramtsaus- bildung beteiligten Disziplinen. Jede Disziplin leistet einen fachspezifischen Beitrag zur Sexualerziehung, so dass sich die Lehramtsstudierenden unabhängig ihrer fachlichen Ausrichtung qualifizieren können.

4. Sowohl für das Jahr 2011 als auch Ende 2013 erklärte der Senat, die Hälfte der Leitungen der schulpraktischen Seminare habe an Qualifizierungen zu Diversity und sexueller Vielfalt teilgenommen: Handelt es sich bei beiden Zeitpunkten um dieselbe Hälfte? Wenn ja: Welche scheinbar unüberwindbaren Schwierigkeiten verhindern seit Jahren die Fortbildung der anderen Hälfte?

Zu 4.: Angesichts laufender Neueinstellungen in diesem Bereich ist die Fortsetzung der im Jahr 2011 erfolgten Qualifizierung für Ende 2014 geplant. Schulpraktische Seminare haben derweil die Themen sexuelle und geschlechtliche Vielfalt mit Hilfe externer Expertise durch ABqueer (Aufklärung und Beratung zu lesbischen, schwulen, bisexuellen und transgender Lebensweisen) in die Ausbildung einbezogen.

Berlin, den 03. März 2014

In Vertretung

Mark Rackles

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mrz. 2014)