Umsetzung der ISV I: Akzeptanz sexueller Vielfalt in der Schule

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Drucksache 17 / 13 071 - Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus Lederer und Carsten Schatz (LINKE)

Drucksache 17 / 13 071

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus Lederer und Carsten Schatz (LINKE)

vom 20. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Januar 2014) und Antwort

Umsetzung der ISV I: Akzeptanz sexueller Vielfalt in der Schule

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Hat der Senat die von Dr. Ulrich Klocke (HU Berlin) im Zuge der ISV erstellten Studie zur Akzeptanz sexueller Vielfalt an Berliner Schulen ausgewertet? Welche Konsequenzen zieht er daraus?

Zu 1.: Um die Ergebnisse der Studie in die Schulen zu tragen, wurde ein Faltblatt „Wie können wir Homo und Transphobie bei Kindern und Jugendlichen abbauen?“ erstellt, das für die zentralen Befunde Handlungsoptionen aufzeigt. Die Ergebnisse wurden darüber hinaus in die
Maßnahmen (Fortbildungen der Ansprechpersonen und der pädagogischen Schlüsselpersonen sowie in weitere Projekte) einbezogen.

2. Wurde inzwischen an allen öffentlichen Schulen in Berlin eine Ansprechperson für Diversity und sexuelle Vielfalt benannt? Wenn nein, an wie vielen Schulen wurden diese Ansprechpersonen bereits benannt und an wievielen Schulen fehlen sie noch (bitte aufgelistet nach Schultyp und Bezirk)?

Zu 2.: die Ausstattung der Schulen entnehmen Sie der Tabelle. Gelsitet sind (Schulen, die gemeldet haben/Schulen im Bezirk):

**Lieber Interessierter, liebe Interessierte, leider haben wir keine Möglichkeit, die tabellarischen Antworten/Anlagen des Senates hier zufriedenstellend darzustellen, daher bitten wir Sie, diese Kleine Anfrage am Seitenende als pdf-Datei herunterzuladen. Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte an den Administrator: admin@die-linke-berlin.de**

Insgesamt haben 477 von 627 Schulen eine Ansprechperson benannt, das sind 76 % aller Schulen.

3. Worauf sind nach Ansicht des Senats die erheblichen Zeitverzögerungen und Schwierigkeiten bei der Einführung der Ansprechpersonen für Diversity und sexuelle Vielfalt zurückzuführen und welche Konsequenzen zieht der Senat daraus für das weitere Vorgehen?

Zu 3.: Die Ansprechpersonen werden in der Regel durch die Gremien gewählt, daher ist ein gewisser zeitlicher Vorlauf zu berücksichtigen. Aufgrund der vielfältigen Belastungen erscheint es nicht einfach, Lehrkräfte für zusätzliche Aufgaben zu gewinnen. Die Schulen, die bislang noch keine Person für die Funktion benannt haben, werden zunächst über die Schuladresse regelmäßig mit Informationen versorgt und wiederholt gebeten, zeitnah eine Ansprechperson zu benennen.

4. Wie wird sichergestellt, dass die Aufgaben und Angebote der Ansprechpersonen den Lehrkräften, Schüler*innen und insbesondere den Eltern an der jeweiligen Schule tatsächlich bekannt gemacht werden?

Zu 4.: Die Kontaktpersonen werden in den Kurzfortbildungen, den sogenannten Fachgesprächen, darauf hingewiesen, dass sie ihre Funktion über die Gesamtund Fachkonferenzen sowie in den Schülergremien und bei der Elternvertretung bekannt machen sollten. Dazu erhalten sie entsprechende Materialien sowie das unterstützende Angebot, dass die Bildungsinitiative QUEERFORMAT bei Bedarf selbst Informationen in den schulischen Gremien vorstellt. Darüber hinaus macht QUEERFORMAT das Konzept der Kontaktpersonen bei allen übrigen Veranstaltungen zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt bekannt.

5. Welche Unterstützung und welche Anreize gehen von Seiten der Schulverwaltung für ein Engagement als Ansprechperson für Diversity und sexuelle Vielfalt aus? Existieren verbindliche Standards zu Aufgabenbereich und Qualifizierung der Ansprechpersonen? Wenn ja, welche?

Zu 5.: Es werden verschiedene Fortbildungen zum Thema „Sexuelle Vielfalt und vielfältige Lebensweisen“ (Einstiegsveranstaltungen, Fachgespräche mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen) für alle Schultypen angeboten. Die einzelnen Module der Fortbildungsangebote bauen aufeinander auf und den Teilnehmenden werden neben fachlichen auch fächerübergreifende Kompetenzen vermittelt.

6. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um – wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 17/10498 angekündigt – in Zusammenarbeit mit den Ansprechpersonen für Diversity und sexuelle Vielfalt die angekündigte Verstetigung der Elternarbeit zu erreichen? Welche Methoden der Elternarbeit werden praktiziert?

Zu 6.: In den Fachgesprächen wird die „Elternarbeit“ regelmäßig thematisiert. Es wird dabei versucht, in den jeweiligen Gruppen auf die individuellen Situationen und Probleme sachgerecht und adäquat einzugehen. Auf der Top-Down-Ebene werden die bezirklichen und Landesgremien der Eltern weiter durch Infoveranstaltungen angesprochen. Für Eltern wurden seit 2011 Infoblätter und eine Broschüre erstellt, die von den Schulen angefordert werden können.

7. Welche Rolle spielt das Thema Akzeptanz sexueller Vielfalt im neuen Handlungsrahmen Schulqualität?

Zu 7.: Das Thema Akzeptanz sexueller Vielfalt ist im neuen Handlungsrahmen Schulqualität als eigenes Qualitätskriterium „Akzeptanz sexueller Vielfalt und Vielfalt der Lebensweisen“ in dem Bereich „Schulkultur“ aufgenommen.

8. Weigert sich der Senat weiterhin, trotz permanenter öffentlicher und medialer Diskussionen über die Schule als „Bastion der Heteronormativität“ und „Hort von Homophobie“, den offensiven Umgang mit sexueller Vielfalt als explizites Kriterium bei der Bewertung durch die Schulinspektion festzulegen (vgl. die Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 17/10498)?

Zu 8.: Die in der Frage formulierte Unterstellung wird zurückgewiesen. In Ergänzung zur Antwort auf die Kleine Anfrage 17/10498: Die Schulinspektion berücksichtigt Indikatoren zur Schulkultur, zur Demokratieerziehung und zum Thema Vielfalt, welches die Komplexität aller relevanten Aspekte beleuchtet. Der Umgang mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt ist dabei ein Aspekt, der ebenso wie beispielsweise kulturelle oder religiöse Vielfalt betrachtet wird. Auf dem Weg zur inklusiven Schule hat Diversität jeglicher Ausprägung ihren selbstverständlichen Platz, auch in den Bewertungen durch die Berliner Schulinspektion. Eine getrennte Betrachtung, Hervorhebung oder gar Priorisierung einzelner Vielfaltaspekte erscheint auf diesem Weg nicht förderlich.

9. Wurde inzwischen – wie in der Antwort auf die in Frage 5 genannte Kleine Anfrage für Ende des Jahres 2012 angekündigt – für jeden Schultyp eine Modellschule für den exemplarischen Umgang mit Diversity und sexueller Vielfalt benannt?

a) Wenn nein, warum nicht und bis wann wird dies erreicht sein? Wenn ja, wurde darauf aufbauend die angekündigte Entwicklung von Best-Practice-Leitbildern begonnen bzw. abgeschlossen?

b) Welche Schulen wurden jeweils als Modellschule benannt?

c) Mit welchen Maßnahmen wird in sämtlichen Schulen für das Aufgreifen dieser Best-Practice-Leitbilder geworben?

Zu 9.: Es wurden verschiedenste Maßnahmen entwickelt, für die jeweils Modellschulen identifiziert werden konnten. Einerseits wurde eine Verknüpfung mit dem Projekt „Klassenrat“ als demokratisches Instrument zur Implementierung des Themas und andererseits eine Verbindung zum „Queer History Month“ hergestellt, der in diesem Februar zum ersten Mal stattfinden wird. Folgende Schulen nehmen an diesen Projekten teil: Mendelssohn-Bartholdy-Schule, Alfred-Nobel-Gymnasium, Heinrich-Hertz-Oberschule, Marie-Elisabeth-Lüders-Oberschule, Robert-Blum-Gymnasium. Es wurde ein Portal, www.queerhistory.de, erstellt, das ständig aktualisiert und weiterentwickelt wird und Schulen Vorschläge für die Teilnahme macht. Des Weiteren werden im Projekt iPÄD Workshops zu intersektionaler Pädagogik an Schulen und Hochschulen für soziale Arbeit durchgeführt. Über die Anbindung der Querschnittsthemen „sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ an diese und ähnliche Projekte soll mittelfristig eine Handreichung mit Beispielen guter Praxis für Schulen erstellt werden.

10. Welche Schritte plant der Senat (in welchem Zeitraum), um die Qualifizierung von Schlüsselpersonen im schulischen Bereich wie angekündigt in deren reguläre Ausund Fortbildung zu integrieren?

Zu 10.: In der Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsanwärter der 2. Phase ist das Thema Sexuelle Vielfalt/Diversity integriert. Im Handbuch Vorbereitungsdienst in dem Modul Erziehen und Innovieren, „Pflichtbaustein 1: Entwicklung“ wird unter den Inhalten „Sexuelle Vielfalt und Diversity“ als möglicher Baustein zum Erreichen der Kompetenzen genannt. Die Fortbildung der Leitungen der schulpraktischen Seminare soll dazu beitragen, die Inhalte tatsächlich zu verankern. Im Bereich der regionalen Fortbildung ist geplant, mittelfristig Regionalkonferenzen für die Ansprechpersonen für Diversity und sexuelle Vielfalt einzurichten. Dies erscheint erst sinnvoll, wenn der Erreichungsgrad durch Fachgespräche genügend hoch ist.

Berlin, den 26. Februar 2014

In Vertretung

Sigrid Klebba

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mrz. 2014)