TTIP und CETA (IV): Öffentliche Daseinsvorsorge und öffentliche Beschaffung

Drucksache 17 / 13 671 - Wir fragten den Senat, ob es stimmt, das alle Bereiche der „public utilities“, also der öffentlichen Daseinsvorsorge, von den Liberalisierungs- und Öffnungsverpflichtungen des TTIP betroffen sind.

Drucksache 17 / 13 671

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE)

vom 22. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. April 2014) und Antwort

TTIP und CETA (IV): Öffentliche Daseinsvorsorge und öffentliche Beschaffung

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Im geheimen, aber durchgesickerten Verhandlungsmandat vom 17.06.2013 werden in Punkt 24 „Öffentliches Beschaffungswesen“ (Public Procurement) auch „öffentliche Versorgungsunternehmen“ (public utilities) genannt. Nach der erzielten Vereinbarung zwischen EU-Handelskommissar de Gucht und dem US- Handelsbeauftragten Froman sollen alle Bereiche der „public utilities“, also der öffentlichen Daseinsvorsorge, von den Liberalisierungs- und Öffnungsverpflichtungen des TTIP betroffen sein, wenn sie nicht in einer „Negativliste“ explizit ausgeschlossen sind. Teilt der Senat die Einschätzung des Bundesverbandes Öffentliche Dienstleistungen, der diese TTIP-Negativliste als möglichen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip wertet (Erklärung vom 20.01.2014; http://www.bvoed.de/nr.-92014-ceep-zu-negativlistenansatz-ttip.html)? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, welche Konsequenzen zieht der Senat daraus?

Zu 1.: Nach Kenntnis des Senats ist bisher noch nicht entschieden, ob in der Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) der Negativlistenansatz verfolgt wird. Der Senat unterstützt die Bundesregierung in ihrer Forderung an die Europäische Kommission, sich weiterhin gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) für einen Positivlistenansatz auszusprechen. Der Senat ist, wie auch die Bundesregierung, der Auffassung, dass die öffentliche Daseinsvorsorge im Ergebnis durch das TTIP nicht angetastet werden darf. Weder durch das TTIP noch durch andere Freihandelsabkommen darf es in diesen Bereichen einen Zwang zu Privatisierung oder Liberalisierung geben

2. Ist der Senat der Auffassung, dass freier Zugang amerikanischer und kanadischer Unternehmen zu sämtlichen öffentlichen Ausschreibungen sowohl des Landes als auch auf kommunaler Ebene in Berlin im öffentlichen Interesse liegt?

Zu 2.: Der Senat unterstützt das Anliegen bei den Verhandlungen, dass Anbieterinnen und Anbieter in der Europäischen Union (EU) und in den USA gleichberechtigten Zugang zu Ausschreibungsverfahren haben und nicht diskriminiert werden sollen. Dies schließt im öffentlichen Interesse liegende, diskriminierungsfreie Regelungen im Vergaberecht der EU, der Mitgliedstaaten und der Länder nicht aus. Der amerikanische Beschaffungsmarkt ist für deutsche Unternehmen derzeit schwer zugänglich, wie etwa der "Buy American Act" belegt. Europäische Unternehmen haben hier ein starkes Interesse am Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Erleichterungen kämen insbesondere auch Berliner Unternehmen, für die die USA den weitaus wichtigsten Handelspartner außerhalb der EU darstellen, zugute.

Berlin, den 06. Mai 2014

In Vertretung

Guido Beermann
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2014)

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