TTIP und CETA (III): Transparenz

Carsten Schatz

Drucksache 17 / 13 670 - Wir fragten den Senat, wie die Länder umfassend und kontinuierlich informiert werden, wenn die USA sich weiterhin weigern, der EUKommission die Erlaubnis zu erteilen, die amerikanischen Verhandlungspapiere den EU-Mitgliedsstaaten zugänglich zu machen.

Drucksache 17 / 13 670

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE)

vom 22. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. April 2014) und Antwort

TTIP und CETA (III): Transparenz

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. In welcher Weise ist die Bundesregierung der Aufforderung des Bundesrats vom 7.6.2013 (Drs. 464/13) nachgekommen, „(...) die Länder in regelmäßigen Abständen zum Fortgang der Beratungen im handelspolitischen Ausschuss der EU umfassend und kontinuierlich zu informieren, insbesondere im Hinblick auf die möglicherweise tangierten Länderkompetenzen und die im Falle eines Inkrafttretens möglicherweise umzusetzenden Rechtsvorschriften. Der Bundesrat verweist diesbezüglich auf die Verpflichtungen, die für die Bundesregierung aus dem Lindauer Abkommen erwachsen.“?

Zu 1.: Bereits seitdem mit den Verhandlungen mit Kanada zu einem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) die Komplexität der Freihandelsabkommen zugenommen hat und ein Bedürfnis nicht nur nach informatorischer Berücksichtigung der Länder, sondern auch nach materiell-rechtlichen Zulieferungen besteht, werden die Länder inzwischen im Vorfeld von Verhandlungen sowie im weiteren Verlauf detaillierter und häufiger vom Bund über den Fortgang der Verhandlungen unterrichtet und bei der Festlegung von für die Länder sensiblen Verhandlungspositionen einbezogen. So hat das innerhalb der Bundesregierung federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Länder wiederholt zu spezifischen Informationsund Abstimmungssitzungen eingeladen. Diese vertiefte Form der Zusammenarbeit wird begleitend zu den Verhandlungen der Europäischen Union (EU) einer Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) mit den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) fortgeführt und ausgeweitet. Zwar stehen die Verhandlungen zum TTIP noch am Anfang. Auch hier informiert der Bund die Länder jedoch über den aktuellen Verhandlungsstand und über die für Deutschland gegenüber der Europäischen Kommission einzubringenden Positionierungen. Zuletzt hat am 03.04.2014 eine Informationsund Beratungssitzung zum TTIP stattgefunden.

Weitere Beratungsrunden sind anberaumt. Parallel hat die Europäische Kommission angeboten, auch die Büros der deutschen Länder in Brüssel regelmäßig über den Verhandlungsstand zu informieren und hiermit bereits begonnen. Die Interessen der deutschen Bundesländer können damit auch direkt an die Europäische Kommission herangetragen werden.

2. Wie kann die Bundesregierung nach Auffassung des Senats die Länder umfassend und kontinuierlich informieren, wenn die USA sich weiterhin weigern, der EUKommission die Erlaubnis zu erteilen, die amerikanischen Verhandlungspapiere den EU-Mitgliedsstaaten zugänglich zu machen, und die Bundesregierung somit selbst nur ein lückenhaftes Bild von den Verhandlungen hat?

Zu 2.: Nach Auskunft der Bundesregierung befinden sich die Verhandlungsführenden der Europäischen Kommission sowie der USA weiterhin in Gesprächen zum genauen Grad der Geheimhaltung der von den USA übermittelten Dokumente. Die Bundesregierung wird weiterhin fordern, dass diese auch den Regierungen der Mitgliedstaaten zugänglich zu machen sind. Dessen ungeachtet geht der Senat nicht davon aus, dass die Bundesregierung ein nur lückenhaftes Bild von den Verhandlungen hat. Die Europäische Kommission informiert die Mitgliedstaaten regelmäßig über den Verlauf der Verhandlungen und führt seit Verhandlungsbeginn einen breit angelegten Dialog mit der Wirtschaft, den Parlamenten und Gewerkschaften sowie Forschungseinrichtungen und Nichtregierungsorganisationen. Darüber hinaus nutzt die Bundesregierung regelmäßig den Handelspolitischen Ausschuss in Brüssel, um weitergehende Nachfragen zu stellen und sich aktiv in die Diskussion einzubringen.

3. Der Bundesrat hat am 7.6.2013 ferner beschlossen: „Der Bundesrat fordert angesichts der Tragweite und Bedeutung des zu verhandelnden Abkommens die Bundesregierung auf, sich für die Veröffentlichung der Verhandlungsmandate sowie eine transparente Verhandlungsführung einzusetzen.“ Ist dem Senat bekannt, dass – obwohl diese Forderung nach wie vor nicht erfüllt ist – eine Reihe von Dokumenten veröffentlicht wurden, so etwa

Wurde der Senat darauf von der Bundesregierung aufmerksam gemacht?

Zu 3.: Dem Senat ist bekannt, dass im Internet einzelne, auf den Verhandlungsprozess tatsächlich oder vermeintlich bezogene oder diesem entstammende Dokumente auffindbar sind. Obwohl auch der Senat das hohe Maß an Geheimhaltung der Verhandlungsdokumente bedauert, lehnt er die in der Veröffentlichung liegende Verletzung der zwischen den Verhandlungsparteien vereinbarten Geheimhaltung jedoch ab. Hinweise auf ohne das Einverständnis der Verhandlungsparteien in die Öffentlichkeit gelangte Dokumente gibt die Bundesregierung den Ländern zu Recht nicht.

4. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die Bundesregierung trotz klarer Aufforderung des Bundesrats im Rat gegen den französischen Vorschlag, das EUVerhandlungsmandat zu veröffentlichen, gestimmt hat?

Zu 4.: Nach Informationen der Bundesregierung wurde die Frage der Veröffentlichung des Mandats im Rahmen des Mittagessens beim Handelsministerrat am 18. Oktober 2013 erörtert. Zu einer Beschlussfassung hierüber kam es indes nicht.

Berlin, den 06. Mai 2014

In Vertretung

Guido Beermann
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2014)

Kontakt

Dateien