TTIP und CETA (II): Bestimmungen des ACTA-Abkommens

Carsten Schatz

Drucksache 17 / 13 612 - Wir wollten vom Senat wissen, ob er der Auffassung ist, dass die damals abgelehnte Ausweitung der geistigen Eigentumsrechte sowie der Patentgesetzgebung zu Lasten der Nutzer auch in einem Freihandelsabkommen mit den USA bzw. Kanada nicht beschlossen werden sollte.

Drucksache 17 / 13 612

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE)

vom 10. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. April 2014) und Antwort

TTIP und CETA (II): Bestimmungen des ACTA-Abkommens

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Das Europaparlament und die Bundesregierung haben 2012 das geplante ACTA-Abkommen zu einer Ausweitung der geistigen Eigentumsrechte sowie der Patentgesetzgebung abgelehnt: Teilt der Senat die Auffassung des Fragestellers, dass diese damals abgelehnte Ausweitung der geistigen Eigentumsrechte sowie der Patentgesetzgebung zu Lasten der Nutzer auch in einem Freihandelsabkommen mit den USA bzw. Kanada nicht beschlossen werden sollte? Ist der Senat bereit, für einen solchen Fall im Bundesrat gegen ein solches Abkommen zu stimmen?

Zu 1.: Siehe auch Antwort zu Frage 2.

Der Senat geht davon aus, dass die Regelungen des abgelehnten ACTA-Abkommens (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) zu geistigen Eigentumsrechten nicht in die Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) bzw. Kanada übernommen werden.

Das Abstimmungsverhalten des Senats im Bundesrat wird festgelegt, sobald das Abkommen Gegenstand der Sitzung des Bundesrates ist.

2. Der vertrauliche konsolidierte Text des CETA- Abkommens, den die EU-Kommission (Dokument 2088/13) dem Rat am 20.12.2013 zukommen ließ, wurde von der Piratenpartei veröffentlicht (https://www.piratenpartei.de/wp-con- tent/uploads/2014/02/CETA-consolidated-texts-Decem- ber2013_IPR_v4.pdf): Ist dem Senat bekannt, dass die Bestimmungen des ACTA-Abkommens zu einer Ausweitung der geistigen Eigentumsrechte zumindest teilweise in diesem Text wieder enthalten sind? Hält die Landesregierung dies für sinnvoll? Wenn ja, warum?

Zu 2.: Bei dem von der Piratenpartei veröffentlichten Text handelt es sich um keinen offiziellen Text, sondern eine vermutlich überholte Fassung.

Es ist unwahrscheinlich, dass diese Fassung in den endgültigen Vertragstext eingeht, da die Europäische Kommission in ihre Verhandlungen mit Kanada Kritik und Ablehnung des ACTA-Abkommens einbezieht. (Quelle: http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2012/august/tradoc_ 149866.pdf).

Berlin, den 23. April 2014

In Vertretung

Henner B u n d e
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Apr. 2014)

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