Spreepark

Drucksache 17 / 13 515 - Wir fragten den Senat, ob er Pläne für das Eierhäuschen hat, wurde der Bezirk Treptow-Köpenick in diese Planung mit einbezogen, gibt es einen Zeitplan und eine Gewährleistung des weiterhin öffentlichen Uferweges entlang der Spree.

Drucksache 17 / 13 515

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE)

vom 28. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. März 2014) und Antwort

Spreepark

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Hat der Senat Pläne für die Nutzung des Areals des ehemaligen Spreeparks und des denkmalgeschützten Eierhäuschens? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche?

Antwort zu 1: Zielsetzung des Senats für das Spreeparkgelände ist die vom Abgeordnetenhaus beschlossene Entwicklung als Freizeitpark entsprechend der Darstellung im Berliner Flächennutzungsplan. Bei Wirksamwer- den der ausgehandelten Vereinbarungen zum Erbbaurecht erlangt Berlin wieder die volle Verfügungsgewalt über das Grundstück und die Entwicklung. In welcher Form und in welchem Umfang ist aber noch zu konkretisieren.

Frage 2: Wie wurde bzw. wird der Bezirk Treptow- Köpenick in die Planung einbezogen?

Antwort zu 2: Die Entwicklung zu einem Freizeitpark steht in Übereinstimmung mit den Planungszielen des Bezirks. Dieser hatte dafür bereits ein Bebauungsplanverfahren begonnen. Der Bezirk hat angekündigt, eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und des Liegenschaftsfonds einzuberufen.

Frage 3: Wird der Senat die Pläne der Stiftung Denkmalschutz für eine sofortige Sanierung des – bei Fontane verewigten – Eierhäuschens umsetzen? Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 3: Die Sanierung und Wiedernutzung des Eierhäuschens hat weiterhin höchste Priorität. Zum Erhalt der historischen Bausubstanz hatte die bezirkliche Denkmalpflege bereits eine Sicherungsanordnung erlassen. Der ehemalige Erbpachtnehmer hatte dagegen Widerspruch eingelegt. Auf Grund der neuen Entwicklung ist zwischen der Denkmalpflege und dem Liegenschaftsfonds zu klären, wie weiter verfahren wird.

Frage 4: Wie ist der Zeitplan des Senats für das Gelände und das Eierhäuschen?

Antwort zu 4: Die Klärung der nächsten Schritte, der Konkretisierung der Zielsetzungen sowie des Zeitplans sind Aufgaben, zu denen sich die Arbeitsgruppe verständigen wird.

Frage 5: Werden Senat und Bezirk weiterhin den öffentlichen Uferweg entlang der Spree gewährleisten?

Antwort zu 5: Der Uferweg ist nicht Bestandteil des Spreepark-Grundstücks. Der öffentliche Uferwanderweg ist und bleibt erklärtes stadt- und freiraumplanerisches Ziel. Er ist sowohl im Flächennutzungsplan als auch im Planwerk Südostraum Berlin dargestellt und im Entwurf für den Bebauungsplan ist eine entsprechende Festsetzung enthalten.

Frage 6: Liegen dem Senat oder dem Bezirk Nutzungskonzepte durch Dritte vor und was beinhalten diese ggf.?

Antwort zu 6: Nein. Sowohl der Bezirk als auch der Liegenschaftsfonds haben zurückliegend mehrere Gespräche mit verschiedenen Interessenten geführt. Allerdings konnte kein Ansatz so weit konkretisiert werden, dass man von einem Nutzungskonzept hätte sprechen können. Eine Hürde für die Erarbeitung einer zuverlässigen Konzeption bestand allerdings in der mit dem Erbbaurecht verbundenen Schuldenlast. Angesichts der neuen Eigentumssituation bestehen nunmehr günstige Voraussetzungen für konkrete Nutzungsideen.

Berlin, den 08. April 2014
In Vertretung

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Apr. 2014)

 

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