Religions und Weltanschauungsunterricht in Treptow-Köpenick

Drucksache 17 / 13 317 - Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE)

Drucksache 17 / 13 317

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE)

vom 27. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. März 2014) und Antwort

Religions und Weltanschauungsunterricht in Treptow-Köpenick

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. An welchen Schulen in Treptow-Köpenick wird freiwilliger Religionsund Weltanschauungsunterricht angeboten (bitte aufschlüsseln nach Konfession)?

Zu 1.: Die Schulen in Treptow-Köpenick, an denen im Schuljahr 2013/14 Religionsund Weltanschauungsunterricht aufgeschlüsselt nach Konfession und Weltanschauung angeboten wird, sind beigefügter Übersicht/Anlage 1 zu entnehmen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am katholischen Religionsunterricht an den derzeit drei Schwerpunktschulen im Bezirk (siehe dazu Antwort zu Frage 4) werden dabei ihren jeweiligen Herkunftsschulen zugeordnet.

2. Wie haben sich der Bedarf – nach Anmeldezahlen – und das Angebot an freiwilligem Religionsund Weltanschauungsunterricht in Treptow-Köpenick seit 2009 entwickelt (bitte auf die einzelnen Schulen, nach Konfessionen aufschlüsseln)?

Zu 2.: Beigefügter Übersicht Anlage 2 ist die Teilnahme am Religionsund Weltanschauungsunterricht in Treptow-Köpenick im Schuljahr 2009/10 zu entnehmen. In Folge der Schulstrukturreform sowie der Einrichtung des Schulversuches Gemeinschaftsschule kam es zur Zusammenlegung, zur Schließung und zur Neugründung von Schulen, so dass – auch bei gleichbleibender Zahl von 54 Schulen in der Region, dennoch die Vergleichbarkeit mit dem Schuljahr 2013/14 nicht für jeden Schulstandort gegeben ist.

Die Teilnehmerzahl am Religionsund Weltanschauungsunterricht in Treptow-Köpenick stellt sich für das laufende Schuljahr (in Klammern die Teilnehmerzahl im Schuljahr 2009/10) wie folgt dar:

Gesamtzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer: 10.558 (9.508).

Davon:

Evangelischer Religionsunterricht: 4.173 (3.546)

Katholischer Religionsunterricht: 207 (227)

Humanistischer Lebenskundeunterricht: 5.987 (5.496)

Sonstige: 191 (239)

Die Teilnehmerzahlen haben demnach insgesamt seit dem Schuljahr 2009/10 um gut 1.000 Schülerinnen und Schüler zugenommen. Dabei haben insbesondere der evangelische Religionsunterricht und der humanistische Lebenskundeunterricht einen Zuwachs zu verzeichnen, wohingegen für den katholischen Religionsunterricht ein leicht rückläufige Tendenz festzustellen ist.

3. Unterscheidet sich diese Entwicklung von der in anderen Bezirken? Wenn ja, worin (bitte vergleichend darstellen)?

Zu 3.: Nein, diese Entwicklung unterscheidet sich nicht. Seit dem Schuljahr 2008/09 liegt die durchschnittliche Teilnehmerzahl am Religionsund Weltanschauungsunterricht berlinweit bei rund 50 % der Schülerinnen und Schüler. Davon entfallen konstant rund 23 % auf den evangelischen, rund 7 % auf den katholischen Religionsunterricht und rund 20 % auf den Lebenskundeunterricht.

Die Verteilung auf bezirklicher Ebene kann davon abweichen, da sie abhängig ist von der jeweils ansässigen Bevölkerung und deren kirchlichen bzw. weltanschaulichen Orientierung. So ist die Nachfrage nach Lebenskundeunterricht in den östlichen Bezirken der Stadt tendenziell höher als in den westlichen, in denen eher die Nachfrage nach evangelischen und katholischen Religionsunterricht dominiert. Diese Verteilung ist für das Schuljahr 2013/14 der beigefügten Übersicht/Anlage 3 zu entnehmen.

4. Wie erklärt sich der Senat, dass an einzelnen Schulen trotz Anmeldungen und also trotz Bedarfs kein katholischer Religionsunterricht mehr erteilt wird? Welche Gründe gibt es dafür? Wird der Senat mit dem Erzbistum Berlin in Kontakt treten, um das für Schülerinnen und Schüler freiwillige Angebot zu sichern?

Zu 4.: Bei einer zu geringen Anmeldezahl an einzelnen Schulstandorten kann es zu einer unterfrequenten Gruppengröße kommen, die ein auskömmliches Angebot (12 bzw. 15 Schülerinnen und Schüler schulartabhängig je Gruppe) seitens des Anbieters der Religionsund Weltanschauungsunterrichts nicht mehr ermöglicht. In solchen Fällen kann dieser nach Nr. 4 Abs. 3 Ausführungsvorschriften (AV) über den Religionsund Weltanschauungsunterricht (AV Religion) einen Antrag auf Erteilung des Unterrichts an Schwerpunktschulen stellen. Diesen Anträgen wird durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft i.d.R. entsprochen

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft steht in einem regelmäßigen Gesprächskontakt mit den Anbietern des Religionsund Weltanschauungsunterricht, bei dem auch solche Fragen der Einrichtung von Unterricht erörtert werden.

5. Wie haben sich die Zuwendungen an die Religionsund Weltanschauungsgemeinschaften, die freiwilligen Religionsund Weltanschauungsunterricht erteilen, seit 2009 entwickelt (bitte aufschlüsseln)?

Zu 5.: Die jeweils bewilligten Zuschüsse für die Durchführung des Religionsund Weltanschauungsunterricht seit 2009 ist der beigefügten Übersicht/Anlage 4 zu entnehmen.

6. Wie stellt der Senat sicher, dass gemeldeter Bedarf über die Zuwendungsempfangenden auch befriedigt wird?

Zu 6.: Die Zuschüsse werden nach einem teilnehmerorientierten Finanzierungsmodell bewilligt entsprechend den Regelungen im Haushaltsplan (s. Einzelplan 03, S. 238, Titel 68445).

Berlin, den 17. März 2014

In Vertretung

Mark Rackles

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2014)

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