Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften - Wann endlich auch in der Software der Berliner Finanzämter?

Drucksache 17 / 14 639 - Wir wollten wissen, ob die Software der Berliner Finanzämter noch immer einen Unterschied zwischen Ehen und Lebenspartnerschaften nach dem LPartG macht.

Drucksache 17 / 14 639

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE)

vom 30. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Oktober 2014) und Antwort

Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften - Wann endlich auch in der Software der Berliner Finanzämter?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Ist es zutreffend, dass die Software der Berliner Finanzämter noch immer einen Unterschied zwischen Ehen und Lebenspartnerschaften nach dem LPartG macht, zum Beispiel bei der Änderung der Steuerklassen nach Eintragung der Lebenspartnerschaft? Wenn ja, warum?

2. Wann wird diese Ungleichbehandlung beendet?

Zu 1. und 2.: Die Berechnung der Einkommensteuer bei einer Zusammenveranlagung von eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern erfolgt bereits heute in gleicher Weise wie bei Ehegatten. Lediglich bei der Bescheiddarstellung ergeben sich aktuell noch softwarebedingte Unterschiede.

Die Erstellung der bundeseinheitlich eingesetzten Programme z. B. für die Veranlagungen zur Einkommensteuer erfolgt für alle Bundesländer zentral durch das Bundesland Bayern. Sowohl Berlin als auch alle anderen Bundesländer sind von der dortigen Programmfreigabe abhängig. Die vollständige automationsgestützte Umsetzung der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften bei der Bescheiddarstellung ist in einer der nächsten Programmversionen vorgesehen, die voraussichtlich Ende 2015 bzw. Anfang 2016 zum Einsatz kommen wird.

Seit geraumer Zeit werden bei Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) die familiengerechten Steuerklassen im Rahmen eines manuellen Bescheinigungsverfahrens gewährt. Für die automatisierte Bildung der familiengerechten Steuerklassen im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) auch bei Lebenspartnerschaften nach dem LPartG ist die Verknüpfung der Lebenspartnerinnen und Lebenspartner im Melderegister erforderlich.

Durch das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens“ wird die hierfür notwendige gesetzliche Grundlage geschaffen. Das Gesetz soll voraussichtlich zum 01.11.2015 in Kraft treten. Die anschließende bundeseinheitliche technische Umsetzung soll durch das Bundesland Nordrhein-Westfalen noch in 2015 erfolgen.

3. Wird der Berliner Senat dafür Sorge tragen, dass die Mitarbeitenden der Finanzämter in ihren Auskünften nicht mehr auf eine Eheschließung verweisen, mit der "ja alles schneller gegangen wäre", die Lesben und Schwulen in Deutschland ja noch immer gesetzlich verwehrt ist?

Zu 3.: Über derartige Äußerungen seitens der Berliner Finanzämter liegen hier keine Erkenntnisse vor.

4. Wird der Berliner Senat eine Bundesratsinitiative zur Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule auf den Weg bringen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

Zu 4.: Die Richtlinien der Regierungspolitik für die aktuelle Legislaturperiode sehen auch weiterhin die rechtliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen ebenso vor wie die aktive Bekämpfung von Homo- und Transphobie. Eine eigene Bundesratsinitiative zur Öffnung der Ehe ist in dieser Legislaturperiode nicht vorgesehen.

Berlin, den 15. Oktober 2014

In Vertretung

Dr. Margaretha Sudhof
Senatsverwaltung für Finanzen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Okt. 2014)

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