Behindert der Senat die Willkommenskultur in Treptow-Köpenick?

Carsten Schatz

Drucksache 17 / 13 228 - Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE)

Drucksache 17 / 13 228

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE)

vom 13. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Februar 2014) und Antwort

Behindert der Senat die Willkommenskultur in Treptow-Köpenick?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Teilt der Senat die Auffassung, dass eine transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Senat und bezirklichen Akteuren unerlässlich ist, wenn es darum geht, die Aufnahme von Flüchtlingen in einer Sammelunterkunft auf lokaler Ebene im Sinne einer Willkommenskultur angemessen vorzubereiten?

Zu 1.: Eine transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist auch zur Bewältigung der Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung unerlässlich. Deshalb stimmt das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) die Entscheidung über die Inbetriebnahme einer Unterkunft grundsätzlich zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit dem zuständigen Bezirk ab. Dies wird durch das LAGeSo in ständiger Übung praktiziert.

2. Entspricht das Vorgehen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, entgegen den Zusagen gegenüber dem Bezirk, dem Runden Tisch und mehreren Bürgerversammlungen die Unterkunft in der Salvador-Allende-Straße statt mit 150 mit 300 Flüchtlingen zu belegen, der Vorstellung des Senats von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Bezirken und der Zivilgesellschaft?

Zu 2.: Im Jahre 2012 hatte das LAGeSo insgesamt 3.518 Asylsuchende und im Jahre 2013 bereits 6.039 Asylsuchende unterzubringen. Für das laufende Jahr zeichnet sich ein weiterer Anstieg der Zugangszahlen ab. Mit dieser Entwicklung kann weder die Schaffung neuer Gemeinschaftsunterkünfte Schritt halten noch kann sie durch Wohnungsunterbringung kompensiert werden. Insofern kommt das LAGeSo derzeit nicht umhin, bestehende Unterkünfte - sofern die entsprechenden Kapazitäten dort vorhanden sind - stärker auszulasten als ursprünglich beabsichtigt.

Für die in Rede stehende Unterkunft in Treptow- Köpenick war eine Obergrenze von 150 Personen durch das LAGeSo in Absprache mit dem Bezirk angestrebt. In Anbetracht der steigenden Zugangszahlen bedarf es zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit asylsuchender Menschen einer angepassten situationsbedingten Belegung. Die Vermeidung von Obdachlosigkeit hat dabei absolute Priorität.

Die Belegung der Einrichtung hat zu keinem Zeitpunkt 300, sondern maximal 224 Personen betragen.

3. Trifft es zu, dass diese mangelnde bzw. unzutreffende Information durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu einer Beschwerde des Bezirksbürgermeisters an den Senator für Gesundheit und Soziales geführt hat?

Zu 3.: Ein Brief des Bezirksbürgermeisters in Bezug auf die fragliche Unterkunft an den Senator für Gesundheit und Soziales ist eingegangen. Die Angelegenheit ist in einem persönlichen Gespräch zwischen Bezirksbürgermeister und Staatssekretär für Soziales intensiv erörtert worden.

4. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus diesem Vorgang, damit in Zukunft die Vorbereitungen zur Schaffung von Akzeptanz und bürgerlichem Engagement für die Unterbringung und soziale Einbindung von Flüchtlingen in den Bezirken nicht behindert werden?

Zu 4.: Der Senat setzt sich weiterhin dafür ein, die Anzahl an Gemeinschaftsunterkünften im Sinne einer möglichst gleichmäßigen Verteilung auf die Bezirke zu erhöhen, damit alle Asylsuchenden adäquat untergebracht werden können, ohne dass die Akzeptanz und das bürgerschaftliche Engagement in der Umgebung der Unterkünfte beeinträchtigt werden.

Berlin, den 06. März 2014
In Vertretung

Dirk G e r s t l e

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mrz. 2014)

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