BER: Bauordnungsamt nicht zuständig für Realitätsverlust der Geschäftsführung

FBB agierte zunehmend unzuverlässig und unverantwortlich

Das stellvertretende Mitglied im BER-Untersuchungsausschuss Carsten Schatz erklärt:

Der Realitätsverlust der Geschäftsführung bleibt einer der Hauptgründe für das Berliner Flughafen-Debakel: Die heutige Befragung der verantwortlichen Mitarbeiter des Bauordnungsamtes (BOA) und des Landrats des Landkreises Dahme-Spree (LDS) ergab, dass die Genehmigungsbehörde bereits seit Herbst 2011 erhebliche Zweifel daran hatte, dass die FBB in der Lage sein würde, den Flughafen in einen abnahmefähigen Zustand zu versetzen. Als die FBB im Februar 2012 einräumte, den BER nicht mehr in der genehmigten Form zum Eröffnungstermin fertigstellen zu können, stellte sich das BOA LDS einer »Inbetriebnahme vor Fertigstellung« entgegen. Die verantwortlichen Mitarbeiter der Behörde betonten, dass sie daran zweifelten, dass der FBB die erforderlichen Voraussetzungen für die Genehmigung einer Nutzungsaufnahme vor Fertigstellung schaffen könne. Zu keinem Zeitpunkt hätten sie eine solche Genehmigung in Aussicht gestellt.

Es ist verständlich, dass das BOA es nicht als seine Aufgabe sah, dem Antragsteller klar zu machen, dass dieser augenscheinlich nicht in der Lage war, die für eine Genehmigung des Flugbetriebs erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die Mitarbeiter des BOA machten – vermutlich aus Selbstschutz – letztlich »Dienst nach Vorschrift«, da die FBB zunehmend unzuverlässig und unverantwortlich agierte. Die Verantwortung für diese monatelange Verweigerung der Realitäten und das Verfolgen von vermeintlichen Lösungen mit unverantwortlich hohen Risiken liegt allein bei der Geschäftsführung der FBB.

Eine Baugenehmigungsbehörde kann nicht den Kontrollverlust des Eigentümers ausgleichen, auch wenn dieser die öffentliche Hand ist.